Presseerklärung Personalrat Schulen

Im November 2005 forderte die Personalversammlung der Lehrkräfte den Personalrat Schulen auf, einen Initiativantrag an den Senator für Bildung zu stellen. Darin wird gefordert, die zusätzlichen Belastungen der Lehrkräfte durch neue Aufgaben über die Zuweisung zu-sätzlicher Stunden für Planung, Entwicklung und Organisation an die Schulen auszugleichen.

26.02.2007 Bremen Pressemeldung Bremen Senatorin für Wissenschaft und Häfen

Der Senator lehnte den Antrag als unzulässig und unbegründet ab, weil der Antrag die Zuständigkeit des Haushaltsgesetzgebers berühre. Die Umsetzung der Forderung würde zu einem Mehrbedarf an Unterrichtswochenstunden führen.

Im Juni 2006 rief der Personalrat Schulen das Verwaltungsgericht an und beantragte die Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens. Die Verhandlung fand am 04.01.2007 statt. In dem Beschluss der Fachkammer wurde festgestellt, dass der Initiativantrag des Personalrats zulässig ist. Das Gericht wies darauf hin, dass die Durchführung der beantragten Maß-nahme ohne außerplanmäßige Haushaltsmittel möglich ist und der Senator auch nicht durch gesetzliche Vorgaben an der Durchführung der Maßnahme gehindert ist. Denn laut § 8 Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz können "... bis zu vier Unterrichtsstunden in die Ver-pflichtung, andere schulbezogene Arbeiten zu übernehmen, umgewandelt werden."

Die Möglichkeit, bis zum 19.2. beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen, hat der Senator nicht wahrgenommen. Damit ist die Bildungsbehörde rechtskräftig verpflichtet, mit dem Personalrat Schulen Ver-handlungen über den Belastungsausgleich für Lehrkräfte zu führen. "Diese Schlichtungsver-handlungen müssen jetzt unverzüglich aufgenommen werden," fordert die stellvertretende Personalratsvorsitzende Elke Baumann. In den Verhandlungen wird es u.a. um folgende Punkte gehen:

  • Planungsstunden für neue Schulstrukturen und Unterrichtsorganisationen
  • Organisationsstunden für die Implementierung neuer Bildungspläne
  • Arbeitsstunden für Steuergruppen (Schulprogramm u. interne Evaluation)
  • Klassenlehrerstunden für Klassenlehrer und Tutoren

Falls es in der Schlichtung zu keiner Einigung kommt, muss die überparteiliche Einigungsstelle angerufen werden.


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