Rauchverbot bleibt auch nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bestehen

Auch nach dem erstinstanzlichen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts hält die Senatsverwaltung an dem Rauchverbot fest. Wir lassen uns nicht beirren: Ein Rauchverbot an Schulen ist sinnvoll. In der übergroßen Mehrzahl der Schulen ist dies auch längst und problemlos umgesetzt worden. Das Rauchverbot trifft inzwischen bei allen Gruppen auf große Akzeptanz - bei Schülern, Eltern und Lehrern. Es ist unverantwortlich, dass mit der Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gespielt wird, um Argumente in der Mitbestimmungsfrage zu untermauern.

09.05.2005 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Das Verwaltungsgericht hatte am heutigen 9. Mai 2005 entschieden, dass das von der Senatsverwaltung seit August 2004 verhängte Rauchverbot mitbestimmungspflichtig sei. Die Senatsverwaltung setzte damit einen Beschluss des Abgeordnetenhauses um. Als Geste des guten Willens hatte die Senatsverwaltung schon vor Monaten ein Mitbestimmungsverfahren nachträglich eingeleitet, obwohl nach der Rechtsauffassung der Senatsverwaltung dieses Rauchverbot nicht mitbestimmungspflichtig ist. Der klagende Hauptpersonalrat hatte dennoch eine gerichtliche Entscheidung angestrengt.

Die Senatsverwaltung ist den Bildungszielen des Schulgesetzes verpflichtet. Dort heißt es völlig zu Recht, dass 'Schülerinnen und Schüler durch die schulische Bildung befähigt werden sollen, eine gesunde Lebensführung positiv zu gestalten'. Diesen Gedanken werden wir fördern. Dies ist im Übrigen auch für engagierte Lehrerinnen und Lehrer selbstverständlich - unabhängig von der Frage nach der Dienstpflicht.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport hat sich daher entschieden zum Wohle der Schülerinnen und Schüler und seiner Bediensteten Beschwerde einzulegen. Bis zu einer endgültig rechtskräftigen Entscheidung einer nächsthöheren Instanz bleibt das Rauchverbot bestehen.

Das Abgeordnetenhaus wird im Übrigen in kürzester Frist der Bedeutung des Rauchverbots an den Berliner Schulen Rechnung tragen und weiß sich damit mit anderen Bundesländern in guter Gesellschaft. Es ist zu erwarten, dass das Rauchverbot zum 1. August 2005 verbindlich in das Schulgesetz aufgenommen wird.


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