Regierungserklärung von Kultusministerin Henzler zum Schuljahresbeginn 2010/2011
Sehr geehrte Damen und Herren, im vergangenen Jahr habe ich an dieser Stelle gesagt, dass Schulen gute Rahmenbedingungen benötigen, um die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Entwicklung ihrer Qualität zu haben. Ich habe angekündigt, dass diese Landesregierung den Schulen diese guten Rahmenbedingungen verschaffen wird. In diesem Jahr kann ich Ihnen mitteilen, dass wir die Rahmenbedingungen für die Schulen weiter verbessert haben.
28.09.2010 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenWir haben nach den 1.000 Stellen im vergangenen Jahr nun wieder 650 Stellen zusätzlich zur Verfügung gestellt. Gleich zu Beginn des Schuljahres konnte eine Besetzungsquote von 99,7 % erreicht werden. Mittlerweile liegt sie bei 100%. Sicherlich gab es an einzelnen Schulen auch Probleme, hier haben wir die betroffenen Schulen jedoch aufgefordert, gemeinsam mit den Schulämtern nach Lösungen zu suchen, und das Fachreferat des Ministeriums ist jedem einzelnen Fall, der uns erreicht hat, nachgegangen. Sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres können wir somit bilanzieren, dass wir zu Recht wieder von einem reibungslosen Schulstart reden können. Das bestätigen die Rückmeldungen aus den Schulämtern und den Schulen.
Und das zeigt, dass sich das neue Verfahren der zentralen Zuweisung erneut bewährt hat. Es ermöglicht Transparenz und Planungssicherheit für die Schulen. Schulämter und Schulen können mit dem Verfahren gut umgehen. Vor allem nutzen viele Schulen die Möglichkeit, frühzeitig Lehramtsstudenten oder Lehrer im Vorbereitungsdienst an ihre Schule zu binden, um so den Lehrerbedarf in Mangelfächern abdecken zu können. Allen Beteiligten möchte ich für die gute Arbeit vor Schuljahresbeginn, nämlich in den Sommerferien, herzlich danken. Die guten Rahmenbedingungen drücken sich auch darin aus, dass wir mit dem erneuten Zuwachs an Lehrerstellen die Klassenverkleinerung konsequent fortsetzen konnten. In diesem Schuljahr ist die Sternchenregelung für die Jahrgangsstufen 2, 6 und 8 entfallen. Das bedeutet für die Grundschulen die Obergrenze 25 in Klasse 1 und 2, keine Zusammenlegung in der Abschlussklasse 4 und eine zusätzliche Zuweisung von 1,5 Stunden Förderunterricht ab Klasse 1. Hier folgen wir den Empfehlungen der Wissenschaftler, die sagen, Förderung am Anfang bringt die meisten Erfolge. Bei Schulen mit Förderstufe gelten bereits für die Klassen 5,6,7 und 8 die neuen Regelungen. Die Rahmenbedingungen für guten Unterricht hessenweit haben sich also deutlich verbessert.
Kontinuierlich investieren wir in mehr Ganztagsangebote an hessischen Schulen: Jedes Jahr 115 neue Stellen nur für diesen Bereich. Die Verteilung auf die einzelne Schule liegt dabei in der Hand der Schulträger. Es ist allein ihre Entscheidung, ob die Anzahl der Schulen mit Ganztagsangeboten wächst oder ob es mehr gebundene Ganztagsschulen gibt. In diesem Schuljahr kommen 62 neue Angebote an Schulen hinzu, an 88 Schulen werden bestehende Angebote ausgebaut. Damit verfügen 713 Schulen über ein Ganztagsangebot. Das sind mehr als dreimal so viele Schulen wie noch vor zehn Jahren. Auch die Lernmittel haben wir um eine Million Euro auf 35 Mio. Euro erhöht.
Hessen spart auch in schwierigen Zeiten nicht an der Bildung, im Gegenteil, die Ausgaben im Schulbereich wurden im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gesteigert, und zwar um 1 Milliarde Euro. Trotz der Einsparauflagen von 45 Mio. Euro, die wir im nächsten Jahr erbringen müssen, werden wir weitere 500 Lehrerstellen schaffen. Unsere Maßgabe lautet: Am Unterricht wird nicht gespart! Damit sind wir auf einem guten Weg, die im Koalitionsvertrag verankerten 2.500 zusätzlichen Stellen zügig zu schaffen und unser Ziel, am Ende dieser Legislaturperiode eine 105%ige Lehrerversorgung zu erreichen. Mit dieser guten Ausstattung werden alle Schulen in die Lage versetzt, ihren Unterricht abzudecken und gleichzeitig die Qualität des Unterrichts weiterzuentwickeln. Einige berufliche Schulen vertreten dennoch die Auffassung, ihre Lehrerzuweisung sei nicht transparent und nicht ausreichend. Dazu muss man zunächst feststellen, dass diese Zuweisung seit über einem Jahrzehnt unverändert auf der Grundlage derselben Verordnung erfolgt. Allerdings war es im früheren Zuweisungsverfahren über die Staatlichen Schulämter immer wieder zu Verschiebungen vom beruflichen Bereich hin zum allgemein bildenden Bereich gekommen. Dies ist seit der zentralen Zuweisung nicht mehr möglich, jede berufliche Schule erhält die Lehrerstellen, die ihr nach der gültigen Rechtslage zustehen. Dennoch haben wir diese Forderung zum Anlass genommen, die Lehrerzuweisung an den beruflichen Schulen intensiv zu überprüfen.
Experten des Ministeriums und von Seiten der beruflichen Schulen haben dafür gemeinsam an Lösungswegen gearbeitet, die der vielfältigen Struktur im Berufsschulwesen gerecht werden und auch in diesem Schulbereich ein transparentes Zuweisungssystem ermöglichen sollen. Seit gestern gibt es ein Ergebnis und ich habe veranlasst, dass dieses Ergebnis in entsprechende Verordnungen umgesetzt wird. Mein Dank gilt allen, die daran mitgearbeitet haben.
In der politischen Diskussion um gute Bildungspolitik habe ich immer die Position vertreten, es kommt nicht auf die Schulform an, sondern auf guten Unterricht in der Schule. Voraussetzung für guten Unterricht sind gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Dazu werden wir mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz einen Beitrag leisten. Nach dem ersten Kabinettdurchgang befindet sich dieses derzeit in der öffentlichen Anhörung.
Das übergeordnete Ziel jedes guten Unterrichts heißt dabei eine verbesserte individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers. Die Einführung von Bildungsstandards und Kompetenz orientiertem Unterricht wird die individuelle Förderung jedes einzelnen Schulkindes verbessern und das ist ein wesentlicher Baustein erfolgreicher Bildungspolitik. Ich erinnere mich noch sehr gut, dass meine Entscheidung zunächst kritisiert wurde, das Verfahren zu entschleunigen und die verbindliche Einführung der Bildungsstandards auf das Schuljahr 2011/12 zu verschieben. Heute fühle ich mich darin bestätigt, dass diese Entscheidung richtig war. Die Bildungsstandards, Kerncurricula und das Schulcurriculum bedeuten eine grundlegende Veränderung für den Unterricht und bedürfen deswegen einer gründlichen Vorbereitung.
Das Erwerben von Kompetenzen beinhaltet den Wissenserwerb, die Anwendung des Gelernten und die Umsetzung auf andere Bereiche. Das setzt eine neue Art des Unterrichts voraus und verändert die Rolle des Lehrers vom Belehrenden hin zum Lernbegleiter. Viele Schulen arbeiten bereits nach dieser Methode, viele benötigen jedoch Zeit, sich an diese Veränderung zu gewöhnen. Ich bin überzeugt davon, dass wir ihnen diese Zeit geben müssen. Deswegen haben wir für die Einführung der Bildungsstandards in einem ersten Schritt bewusst ein transparentes Verfahren bei der Erstellung gewählt und die Entwürfe vor dem offiziellen Beteiligungsverfahren im Internet diskutieren lassen. Unser Ziel ist es, eine möglichst breite Akzeptanz der Inhalte zu erreichen. Wir haben daher im Beteiligungsverfahren konkrete Vorschläge aufgegriffen und eingearbeitet. Ich appelliere ausdrücklich an die Kritiker, die Chancen in den Blick zu nehmen, die die Standards für eine freiere Gestaltung der Unterrichtsinhalte und für eine individuellere und gezielte Wissensvermittlung bieten.
Das Kerncurriculum mit seinen beiden Säulen Standards und Inhaltsfelder bietet die Grundlage für das Unterrichtshandeln. Anders als bisher die Lehrpläne, die vorwiegend zu behandelnde Unterrichtsinhalte vorgeschrieben haben, nehmen die Bildungsstandards das Ende der Primarstufe, den Abschluss nach 9 und 10 und den Übergang in die Sekundarstufe II in den Blick und beschreiben, was die Schüler bis dahin in allen Fächern können müssen. Die Bildungsstandards werden an Inhaltsfeldern geknüpft, die grundlegende unverzichtbare Inhaltsbereiche festschreiben. Erstmals hat die Schule selbst einen curricularen Gestaltungsraum, den sie unter Berücksichtigung ihrer eigenen Bedingungen und ihres eigenen Schulprofils füllen und in einem Schulcurriculum verbindlich für die Schule festschreiben kann.
Somit kann die Schule ihrem pädagogischen Profil noch mehr Raum geben und curriculare, methodische, pädagogische und organisatorische Schwerpunkte aufeinander abstimmen und integrieren. Bei der Umsetzung werden wir die Schulen aktiv unterstützen. Bereits zum Schulhalbjahr sollen Kerncurriculum und begleitende Handreichungen den Schulen vorliegen.
Wir wollen allen Schulen genügend Vorlauf vor der verbindlichen Einführung zum 01.08.2011 geben, um sich mit der Thematik vertraut zu machen. Um die Schulleitungen in ihrer Gesamtverantwortung für die Erarbeitung des Schulcurriculums zu unterstützen, werden in Kürze 53 Beraterinnen und Berater ihre Arbeit beginnen. Die Erarbeitung der Fachcurricula wird unterstützt durch intensive Fortbildungsmaßnahmen. Im ersten Halbjahr des laufenden Schuljahres nehmen 431 Fachschaften an den Maßnahmen teil. In einer zweijährigen Übergangsphase gelten die Lehrpläne fort, parallel zu den Standards. Das macht den Schulen einen gleitenden Übergang möglich und nimmt ihnen den Zeitdruck in der Erarbeitung des Schulcurriculums.
In diesem Schuljahr gehen wir die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit. Die Schulpraktiker der Stabsstelle "Selbstständige Schule" haben für die Konzeptentwicklung wichtige Vorarbeit geleistet. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen und dafür möchte ich ihnen danken. Die Stabsstelle hat den Weg gewählt, zunächst landesweit über das Vorhaben Selbstständige Schule zu informieren, indem sie in direkten Kontakt mit Schulen, Verbänden und Elternvertretungen getreten ist. Sie hat die Vorteile der Selbstständigen Schule diskutiert und gleichzeitig Bedarf und Bedürfnisse eruiert. Sie hat dadurch wichtige Impulse für die Konzeptarbeit im Ministerium eingebracht. Die Fachleute des Ministeriums haben dann mit Hochdruck an dem Konzept zur Selbstständigen Schule gearbeitet. Dieses liegt nun vor. Den ersten Schritt machen wir mit den Veränderungen im Schulgesetz, um den rechtlichen Rahmen für mehr Selbstständigkeit zu schaffen. Der Gesetzentwurf hat nun den ersten Kabinettsdurchgang passiert.
Nach der jetzigen Rechtslage verfügen Schulen bereits über viele Freiheiten in den Bereichen Unterrichtsgestaltung und Organisation des Schulbetriebs. Ein weitgehend selbstständiges inhaltliches Arbeiten ist für Schulen somit schon möglich. Schulen können ihren Unterricht selbstständig planen und gestalten, verlässliche Schulzeiten sicherstellen, Betreuungs- und Ganztagsangebote einrichten, Unterrichtsstunden zeitlich verändern, flexibel auf die Woche verteilen oder auch an sechs Wochentagen stattfinden lassen.
Durch die Kontingentstundentafel haben Schulen darüber hinaus die Möglichkeit, Stunden einzelner Fächer über die Jahrgangsstufen zu verteilen. Benachbarte Fächer, wie z.B. die Naturwissenschaften, können zu Lernbereichen zusammengelegt werden. Fachübergreifender und projektbezogener Unterricht sind bereits Realität. Eine Schule kann sich auch für getrennten Unterricht für Jungen und Mädchen entscheiden, wenn sie dies für einzelne Fächer oder Jahrgangsstufen als pädagogisch sinnvoll erachtet.
Zukünftig wollen wir Schulen noch mehr Freiheiten bei der Unterrichtsgestaltung, der Organisation des Schulbetriebs sowie in den Bereichen Haushaltsführung und Personal geben.
So sollen Schulen mehr Flexibilität bei der Bildung von Klassen erhalten. Dafür sollen sie zukünftig nicht mehr an die Verordnung über die Klassengrößen gebunden sein. Als Grundlage für die Stellenzuweisung hat diese Verordnung natürlich weiterhin Bestand, aber es bleibt dann den Schulen überlassen, wie sie Anzahl und Größe der Klassen, Gruppen und Kurse je nach pädagogischen Erfordernissen selbst festlegen.
Im Bereich Haushaltsführung beginnen wir damit, den Schulen ab dem kommenden Haushaltsjahr, also dem 1. Januar 2011, die Möglichkeit zu eröffnen, ein "Kleines Budget" aus Landesmitteln zu führen. Darin werden die Lernmittel, die Mittel für Verlässliche Schule, die IT-Mittel und das Fortbildungsbudget zusammengefasst. So stehen den Schulen insgesamt 61,5 Mio. Euro zur Verfügung. Diese Mittel werden gegenseitig deckungsfähig und für drei Jahre übertragbar sein. Schulen haben so den Vorteil, eine Rücklage bilden und Gelder für einen bestimmten Zweck ansparen zu können. Grundlage für die Berechnung der Höhe des Budgets bildet die Lehrerzuweisung dieses Schuljahres. Für kleine Schulen prüfen wir derzeit noch einen zusätzlichen Sockelbetrag. Eine Schule, die sich für das Führen des Budgets entscheidet, wird mit dem zuständigen Schulamt einen Kontrakt schließen. Es ist unser Ziel, dass die Handhabung des Budgets für die einzelne Schule so einfach wie möglich gestaltet wird, im Lauf der nächsten Monate erhalten alle Schulen dazu detaillierte Informationen.
In einem weiteren Schritt streben wir die Aufnahme der Personalmittel und der Mittel der Schulträger als Bestandteile eines dann "Großen Schulbudgets" an. Hier befindet sich das Ministerium derzeit in konstruktiven Gesprächen mit den Schulträgern. Ab dem nächsten Schuljahr wollen wir den Schulen ein gemeinsames Wirtschaften ermöglichen. Sie sollen sich zu Schulverbünden zusammenschließen und für Projekte ihre Mittel zusammenführen können. Dies ist insbesondere für kleine Schulen interessant, da sie so ihre finanziellen Möglichkeiten erweitern können. Mit dem neuen Schulgesetz werden wir dafür den rechtlichen Rahmen schaffen.
Zentrales Ziel der Selbstständigen Schule ist es, Schulen mehr Gestaltungsfreiheit im Personalbereich zu geben. Schulen sollen Rahmenbedingungen erhalten, die ihnen eine auf das Schulprofil abgestimmte Personalzusammensetzung ermöglichen. Dies stellt zukünftig besondere Anforderungen an die Schulleitung. Im Schulgesetzentwurf haben wir deswegen vorgesehen, dass Schulleiterinnen und Schulleiter in ihrer Vorgesetztenfunktion gestärkt werden. Sie erhalten über die reine Personalverantwortung hinaus eine Führungsfunktion.
Im vergangenen Jahr hat das Kultusministerium gemeinsam mit den Schulleiterverbänden ein neues Berufsbild für Schulleitungsmitglieder entwickelt und die Aufgabenbereiche neu definiert. Die Aufgaben entwickeln sich vom Verwalten hin zum Führen und Gestalten: Schulleiter sind Führungskräfte. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Qualität des Schulbetriebs, von der Personalführung, Personalentwicklung und dem Management des Schulbudgets bis hin zur Förderung der Unterrichtsqualität und dem Gestalten der Schulgemeinde. Auf diese vielfältigen Aufgaben werden wir Schulleiter und Anwärter für Leitungsfunktionen durch unsere neue Führungsakademie vorbereiten.
Diese ist mit Veranstaltungen für die Gewinnung von Führungskräften und zur Qualifizierung von Führungskräften im Amt gestartet. Die ersten Veranstaltungen wurden bereits von über 300 Personen besucht. Ich freue mich über ein so reges Interesse an solchen Schulungen. Die hohen Teilnehmerzahlen beweisen auch den großen Bedarf an solchen Veranstaltungen. Nach der jetzigen Rechtslage verfügen Schulleiter bei der Einstellung des lehrenden Personals bereits über weitgehende Befugnisse. Sie können wählen, ob sie eine Stelle über das Ranglistenverfahren oder über eine schulbezogene Ausschreibung besetzen. Bei der schulbezogenen Ausschreibung obliegt ihnen die Auswahlentscheidung. Diese bewährten Verfahren werden wir nicht verändern. Darüber hinaus wollen wir ermöglichen, dass Lehrkräfte neben dem Kernunterricht flexibler eingesetzt werden können, etwa für Intensivkurse zur individuellen Förderung oder für Konzeptarbeit zur Schulentwicklung. Hier prüfen wir eine Änderung der Pflichtstundenverordnung.
Überprüfen werden wir auch Veränderungen des Leitungsdeputats. Für mehr Flexibilität ist es sinnvoll, dass Schulen ein Gesamtbudget an Deputatstunden erhalten, über dessen Verteilung die Schulleitung entscheidet. Sie kann so die Leitungszeit verändern und Leitungsaufgaben an Mitglieder der Schulleitung delegieren. Das Personal einer Schule soll abgestimmt auf das Schulprofil zusammengesetzt werden können. Auch der Einsatz von pädagogischen und nicht-pädagogischen Kräften für Projekte und für organisatorische Aufgaben soll somit mittelfristig möglich werden. Ziel ist es, dass Schulleiter diese Personen selbst einstellen dürfen. Dafür überarbeiten wir die Zuständigkeitsverordnung. Die beruflichen Schulen nehmen auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit eine Sonderstellung ein. Mit Ablauf des nächsten Jahres endet der Modellversuch SV Plus. Die 17 Projektschulen haben darin mit viel Engagement Pionierarbeit geleistet. Dafür möchte ich Ihnen schon jetzt meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen. Sie haben Grenzen und Hindernisse für selbstständiges Arbeiten aufgezeigt, die wir beseitigen wollen. Wir haben vor offizieller Beendigung des Modellversuchs nun schon den Transferprozess eingeleitet, um auch den anderen beruflichen Schulen frühzeitig die Chance zu geben, in die Selbstständigkeit zu gehen. Das Qualitätshandbuch, das sie dabei unterstützen soll und Zuständigkeiten von SSA und Schulleitung genau beschreiben soll, ist in Arbeit und wird wie vereinbart im Mai 2011 vorliegen.
Ausgehend von den Erfahrungen mit dem Modellversuch wollen wir den beruflichen Schulen mit dem Schulgesetzentwurf die Möglichkeit einrichten, eine eigene Schulverfassung zu entwickeln, Kernelement soll der Schulvorstand sein. Er ersetzt die Schulkonferenz, übernimmt ihre Rechte und Pflichten und wahrt die Partizipationsrechte von Schülerschaft, Eltern und Kollegium. Eine wichtige Frage, die sich ausschließlich in Zusammenhang mit der Selbstständigkeit der beruflichen Schulen im Hessencampus stellt, ist die Frage nach der Rechtsfähigkeit einer Schule. Die Beratungen zu diesem Thema laufen noch, hier gibt es nach wie vor große Bedenken bei den freien Weiterbildungsträgern, von der Wirtschaft und den Kammern. Wir werden aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens einen Regelungsvorschlag einbringen. Alle anderen Schulen können sämtliche gewünschten Tätigkeiten im Rahmen der Eigenverantwortung auf Grund des neuen Schulgesetzes mit ihrem jetzigen Rechtsstatus als nicht rechtsfähige öffentliche Anstalten ausüben. Selbstständige Schulen benötigen ein Unterstützungssystem, das an ihren Bedürfnissen ausgerichtet ist. Schul- und Qualitätsentwicklung müssen daher neu aufeinander abgestimmt werden. Die Rolle der Staatlichen Schulämter wird sich ändern. Jedes Staatliche Schulamt wird zukünftig nach drei Aufgabenbereichen gegliedert sein: Unterstützung, Service, Aufsicht.
Nach der Schulinspektion vereinbart die Schulaufsicht mit der jeweiligen Schule eine Zielvereinbarung zur Qualitätsverbesserung. Die Schule wird auf diesem Weg durch Schulentwicklungs-, Schulleitungs- und Unterrichtsentwicklungsberater unterstützt. Diese lösen das bisherige Fachberatersystem ab. Für die Kontenführung und Personalvertragsabwicklung ist das Serviceteam im SSA zuständig. Alle Tätigkeiten erfolgen auf Anfrage durch die Schule. Das Personal, das Aufsicht durchführt, soll strikt getrennt werden von Unterstützung und Service. Eine unter der Leitung des Ministeriums eingerichtete Kommission ist derzeit damit beschäftigt, die Leistungen der Ämter neu zu definieren. Die Schulinspektion selbst wird im Schulgesetz verankert. Dem inzwischen bewährten Instrument geben wir damit eine gesetzliche Grundlage.
Die Selbstständigkeit ist ein Paradigmenwechsel, für den ich die Schulen gewinnen möchte. Ich betone aber nochmals, die Selbstständige Schule ist und bleibt ein Angebot an alle allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Ich bin davon überzeugt, dass mehr Selbstständigkeit dazu beiträgt, dass Schulen ihre Arbeitsbedingungen verbessern, die Qualität des Unterrichts steigern und die individuelle Förderung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers intensivieren. Gleichzeitig halte ich es für wichtig, dass jede Schule mit ihren Gremien selbst entscheiden kann, ob, in welchen Bereichen und zu welchem Zeitpunkt sie in die Selbstständigkeit gehen will. Auch diesen Umwandlungsprozess haben wir im Gesetzentwurf beschrieben.
Diese Konzeption lässt allen Schulen ein größtmögliches Maß an Freiheit. Wenn sich Schulen für die Selbstständigkeit entscheiden, erhalten sie dafür die erforderliche Unterstützung der Kultusbehörden. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem Projekt Selbstständige Schule auf dem richtigen Weg sind. Wir haben einen modernen Schulgesetzentwurf erarbeitet, der dafür den erforderlichen rechtlichen Rahmen schaffen soll. Nun läuft die Arbeit an den Verordnungen. Parallel dazu werden wir die Schulen in den nächsten Monaten umfassend über die einzelnen Umsetzungsschritte informieren. Ich rufe alle Schulen auf, mit uns an einem Strang zu ziehen und die Chance der Selbstständigkeit zu ergreifen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Kabinett hat gestern den Entwurf für ein neues hessisches Schulgesetz in erster Lesung beschlossen. Mit der Änderung des Schulgesetzes aus dem Jahr 2005 schaffen wir die Grundlage für einen weiteren Schritt nach vorn im Bildungsland Hessen. Der Inhalt trägt den demographischen Anforderungen Rechnung und verbessert die Qualität von Bildung.
Kernelement des Gesetzentwurfs ist die Selbstständige Schule. Wir stärken das eigenverantwortliche Arbeiten der Schulen, indem wir ihnen mehr Freiheit in den Bereichen Unterrichtsgestaltung, Organisation des Schulbetriebs, Personaleinstellung und Haushaltsführung ermöglichen. Die Personalverantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter wird gestärkt. Die Zukunftsoption für ein gemeinsames Budget von Land und Schulträger ist vorgesehen. Der gesamte Prozess der Selbstständigen Schule - von der Definition bis zur Umwandlung wird so auf rechtlich sichere Füße gestellt. Schulen können sich auf der Grundlage einer Konzeption der Gesamtkonferenz in Selbstständige Schulen umwandeln. Über die Umwandlung entscheidet dann die Schulkonferenz im Benehmen mit dem Schulträger. Auch die Neuausrichtung der Schulaufsicht und damit ihre Anpassung an die Selbstständige Schule finden im Gesetzentwurf ihren Niederschlag. Wir ermöglichen die Einrichtung von Schulverbünden für Projekt bezogene Zusammenarbeit, etwa für ein gemeinsames Budget. Wir lassen Verbundschulen zu, damit besonders kleine Grundschulen an mehreren Standorten erhalten bleiben, um ein Schulangebot in der Fläche zu sichern.
Wir entwickeln die Qualität schulischer Bildung kontinuierlich weiter, indem wir die Mittelstufenschule als neue Schulform in das Gesetz aufnehmen und viele andere Themen, die ich in meiner Rede erwähnt habe, rechtlich absichern. Wir stärken das Profil des Realschulbildungsgangs als G9, indem gute Realschulabschlüsse, die einen bestimmten Bildungs- und Leistungsstand nachweisen, künftig als "qualifizierende Realschulabschlüsse" gekennzeichnet werden. Mit dem Gesetzentwurf erfüllen wir außerdem die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion. Der gemeinsame Unterricht soll dafür zum Regelfall erhoben werden, wenn er sächlich, räumlich, personell und pädagogisch den Anforderungen des einzelnen Kindes entsprechend ausgestattet werden kann. Es bleibt dabei, dass Eltern in Hessen zum Zeitpunkt der Einschulung die freie Entscheidung auch für eine Förderschule haben werden. Wenn Eltern es wünschen, werden ihre Kinder jedoch zunächst an der Regelschule angemeldet.
Das Entscheidungsverfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird mit Hilfe eines Förderausschusses in der Hand der jeweiligen Schulleitung gebündelt. Dies soll in enger Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und letztendlich in seiner Entscheidung erfolgen. Das aufwendige Verfahren zur Einleitung der sonderpädagogischen Förderung mit einem umfangreichen sonderpädagogischen Gutachten und dreier Verwaltungsakte durch das Staatliche Schulamt wird somit ersetzt durch ein vereinfachtes, einheitliches Verfahren auf der Ebene der allgemeinbildenden Schule. Ich bin davon überzeugt, dass wir hier einen guten Weg gefunden haben, den ich gerne im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv mit Ihnen allen beraten werde. Im neuen Schulgesetz konkretisieren wir die Partizipationsrechte der Eltern. Der Gesetzentwurf sieht die Schaffung eines Anschlussmandats vor und damit eine Lösung in Fällen, in denen die Elternmitbestimmung wegen kurzer Verweildauer der Kinder in einzelnen Schulformen bislang ins Leere lief.
Die Landesregierung aus CDU und FDP legt mit diesem Gesetzentwurf ein modernes, in die Zukunft weisendes Schulgesetz vor, das sich am Wohl der Schülerinnen und Schüler orientiert, den Bedürfnissen von Schulen und Eltern Rechnung trägt und die Qualität aller schulischen Bereiche verbessern wird.
Diese Regierungserklärung, meine Damen und Herren, sollte Ihnen deutlich machen, wie unsere Schulpolitik in Hessen ausgerichtet ist: An den Schulen orientiert, sachgerecht, präzise und unideologisch. Wir wollen die besten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler, und darum wollen wir, dass unsere Schulen noch besser werden. Diesem Ziel, der Verbesserung der Qualität schulischer Arbeit, dient alle Anstrengung unserer Politik bis in die vielen Details, die ich Ihnen vorgetragen habe. Andere Länder führen harte, zum Teil verbissene Auseinandersetzungen zu meist um Schulstrukturen. Verbissen kämpfen wir in Hessen nur um eins: um die besten Chancen für unsere Kinder und Jugendlichen und um die besten Schulen für sie.
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