Schule ist kein Ort für religiöse Konflikte

„Für Schüler/innen, Eltern und Schulleitungen herrscht nun zumindest Rechtssicherheit.“ Diese Feststellung traf der Präsident des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Albin Dannhäuser, anlässlich des heutigen Urteils des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das Kopftuch für Lehrerinnen in Schulen weiterhin zu verbieten.

15.01.2007 Bayern Pressemeldung Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) e.V.

„Durch das Urteil werden Konflikte, die durch ein unterschiedlich interpretierbares, religiöses Symbol ausgelöst werden können, künftig vermieden. Dannhäuser betonte, das Urteil sei ein Beitrag dazu, Schulen von religiösen Fundamentalstreitigkeiten frei zu halten. „Schulen müssen Orte sein, an denen Toleranz und gegenseitiger Respekt vor Religion und Weltanschauung gelebt werden.“

Der BLLV-Präsident betonte jedoch auch, dass das Kopftuch an Bayerns Schulen eine sehr untergeordnete Rolle spielt. „In der Praxis gibt es keine Probleme.“ Derzeit unterrichten an den Schulen lediglich zwei islamische Referendarinnen. Sie haben sich bereit erklärt, anstelle des Kopftuchs Hüte zu tragen. Gesellschafts- und bildungspolitisch vorrangig wäre es nach Auffassung Dannhäusers, in öffentlichen Schulen islamischen Religionsunterricht als ordentliches Unterrichtsfach anzubieten. Die Lehrpläne hierfür liegen bereits vor. Allerdings müssten Autoritäten islamischer Religionsgemeinschaften mithelfen, dass an Schulen islamsicher Religionsunterricht in deutscher Sprache und unter der amtlichen Schulaufsicht stattfinden kann.


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