Schulpersonalräte an Gymnasien und Gesamtschulen nehmen Stellung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse auf die Schulen
In einer gemeinsamen Erklärung haben Schulpersonalräte an niedersächsischen Gymnasien und Gesamtschulen heute in Hannover Stellung bezogen zur von der Landesregierung beabsichtigten Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse für Personalmaßnahmen auf die Schulen. Zur Personalrätekonferenz eingeladen hatte die GEW Niedersachsen.
07.03.2007 Niedersachsen Pressemeldung GEW NiedersachsenDie Schulpersonalräte sprechen sich dafür aus, dass Personalmaßnahmen (befristete und unbefristete Einstellungen von Angestellten und Beamten, Abordnungen, Versetzungen, Nicht-Feststellung der Bewährung, Abmahnungen, Entlassungen, Beförderungen) weiterhin von der Schulbehörde vorbereitet, verwaltungstechnisch bearbeitet und rechtsverantwortlich entschieden werden.
Nur wenn diese Arbeit bei einer Schulbehörde geleistet werde, sei zu gewährleisten, dass die Schulen in allen Regionen des Landes Niedersachsen gleichermaßen versorgt würden. Nur auf einer Verwaltungsebene oberhalb der Einzelschule könne die Übersicht über die allgemeine Bewerberlage, über die bestehenden Fristverträge, über die unterschiedliche regionale Versorgung gewonnen werden.
Die mit allen Personalmaßnahmen verbundene Verwaltungsarbeit müsse weiterhin eine darauf spezialisierte Schulbehörde leisten. "Schulen sind auf pädagogische Arbeit und deren Organisation spezialisiert, sollen das auch bleiben und dürfen nicht durch Verwaltungsarbeit zusätzlich belastet werden."
Die bisher gültige Stufenvertretung, Schulpersonalrat und Schulbezirkspersonalrat, solle erhalten bleiben.
Die Schulpersonalräte fordern die Landesregierung auf, eine regional zuständige Schulbehörde an den bisherigen Standorten der Abteilungen zu erhalten, die alle Schulformen und Dezernate umfasst. Diese müsse wieder mit zusätzlichem Fachpersonal (Dezernenten und Verwaltungskräften) ausgestattet werden.
Die Schulpersonalräte verlangen, dass die Schulen und die Personalräte an allen Personalmaßnahmen, die ihre Schule betreffen, beteiligt werden. Insbesondere das gegenwärtig praktizierte Schulstellen-Verfahren zeige, dass den Schulen durch Beteiligung wesentlicher Einfluss auf Personalentscheidungen gegeben werden könne. Die Erfahrungen mit diesem Verfahren zeigten aber auch, dass für Entscheidungen eine enge Zusammenarbeit von Schule und Behörde notwendig sei.
Bei Übertragung weiterer dienstrechtlicher Befugnisse an die Schulen fordern die Schulpersonalräte:
Eine erhebliche Anhebung der Freistellung der Mitglieder der Schulpersonalräte, damit sie die mit der Übertragung verbundene enorme Mehrarbeit leisten können. Die Anpassung der Arbeitsbedingungen der Schulbezirkspersonalräte an die zusätzlichen neuen Aufgaben. Die Schulpersonalräte erwarten vom Schulbezirkspersonalrat eine ebensolche Unterstützung wie sie für die Schulleiterinnen und Schulleiter durch die Behörde vorgesehen ist.
Die Landesregierung muss für alle Mitglieder der Schulpersonalräte die gewerkschaftlichen Schulungen finanzieren, die für deren Arbeit erforderlich sind. Umfang, Tiefe und Komplexität dieser Schulungen erfordern einen erweiterten Zeitrahmen und veränderte Schulungskonzeptionen auch mit externen Referentinnen und Referenten. Die Landesregierung hat bisher in ihren Haushaltsansätzen völlig unzureichende Mittel bereitgestellt, die weit unter den Vorschlägen der Landesschulbehörde liegen.
Verantwortlich: Richard Lauenstein
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