Schulsenator Ties Rabe zu den Reaktionen auf die Eckpunkte zur Inklusion: Förderung mehr als doppelt so hoch wie unter CDU und GAL
Schulsenator Ties Rabe hat die Zahlenspiele der Opposition zum Thema "Inklusion" kritisiert. Rabe hatte am Mittwoch erläutert, wie Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen künftig gefördert werden sollen. Ties Rabe: "Die Opposition hat offensichtlich vergessen, dass CDU und GAL durch ihre Tatenlosigkeit viele Probleme erst verursacht haben. Seit 2009 stand fest, dass das Schulgesetz allen Sonderschülern die Tür zu den allgemeinen Schulen öffnet. Dennoch hat der CDU/GAL-Senat für diese gewaltige Veränderung keinerlei personelle und organisatorische Vorkehrungen getroffen."
24.11.2011 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)Rabe: "CDU und GAL haben damals für Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale Entwicklung (LSE) zusätzlich 1,5 Wochenstunden und für Kinder mit Behinderungen 3-5 Wochenstunden zur Förderung bereitgestellt. Für nachmittägliche Förderung an Ganztagsschulen und für die Vorschulklassen gab es keine Fördermittel. Demgegenüber wird der SPD-Senat die Förderung verdoppeln: auf 3,5 Wochenstunden (im Ganztag sogar 3,8) für LSE-Kinder und 7 Wochenstunden (im Ganztag sogar 9) für behinderte Kinder. Auch die Vorschule wird komplett einbezogen."
Rabe verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die von ihm vorgeschlagene Förderung weit über die Förderung in anderen Bundesländern hinausgeht. Schleswig-Holstein stellt für Kinder mit Förderbedarf LSE maximal zwei zusätzliche Wochenstunden zur Verfügung und fördert 20 Prozent weniger Kinder als Hamburg. Berlin sieht ebenfalls zwei Wochenstunden vor. Die Bremer Förderung umfasst rund drei Wochenstunden, setzt aber nicht in der Vorschule, sondern erst ab Klasse 3 ein.
Diese Tendenz zeigt sich auch beim Blick auf wissenschaftliche Empfehlungen. Die Professoren Klemm und Preuß-Lausitz empfehlen in ihren Gutachten für Bremen (2008) und Nordrhein-Westfalen (2011) eine Förderung von drei Unterrichtsstunden für Kinder mit Förderbedarf LSE und 4-6 Stunden für Kinder mit Behinderungen.
Ein Überblick über die Förderung von Kindern mit Förderbedarf LSE:
- SPD-Vorschlag für Hamburg: 3-5 - 3,8 Wochenstunden
- Bremen: rd. 3 Wochenstunden
- Gutachterempfehlung (Prof. Preuß-Lausitz, Klemm): 3 Wochenstunden
- Niedersachsen: 2-3 Wochenstunden
- Berlin: 2 Wochenstunden
- Schleswig-Holstein: 2 Wochenstunden
- Nordrhein-Westfalen: 2 Wochenstunden
- Sachsen-Anhalt: 2 Wochenstunden
- CDU-GAL-Vorschlag für Hamburg: 1,5 Wochenstunden
- Mecklenburg-Vorpommern: 0,5-1 Wochenstunden
- Sachsen: rd. 0,5 Wochenstunden
Die von der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg ermittelten Zahlen stellen zum Teil Mittelwerte dar, weil es unterschiedliche Zuweisungskriterien gibt. In vielen Flächenländern differiert die Förderung zudem von Region zu Region so erheblich, so dass weitere Vergleichszahlen schwierig zu ermitteln sind.
Rabe nahm auch Stellung zur angeblichen Abschaffung der Integrationsklassen: "Wie bisher können an gut ausgestatteten und im Umgang mit Kindern mit Behinderungen erfahrenen allgemeinen Schulen vier Kinder mit Behinderungen in einer Klasse zusammengeführt werden. Die künftige Förderung stellt eine Förderung von 28 Wochenstunden in Halbtagsschulen und sogar 36 Wochenstunden in Ganztagsschulen sicher. Damit ist eine Doppelbesetzung jeder Unterrichtsstunde mit Lehrern, Sozialpädagogen und Erziehern gewährleistet."
Hintergrund Ausstattung Integrationsklassen:
Bisher hatten Inegrations-Klassen mit 17 Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung und 4 Schülern mit Förderbedarf insgesamt 27 bis 30 doppelbesetzte Unterrichstunden. Die Ausstattung dieser bisherigen I-Klassen kann nach dem neuen Modell ohne Weiteres erreicht werden, wenn zum Beispiel in einer Lerngruppe 4 Kinder mit Behinderungen oder 3 Kinder mit Behinderung und 2 LSE-Kinder sind.
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