Schwere Mängel im Schulgesetz
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft schlägt vor, dass in Zukunft Schulaufsicht, Schulträger und Schule in einer gemeinsamen Konferenz die Auswahlentscheidung für Schulleiterstellen treffen. Mit einer entsprechenden Änderung im Schulgesetz können die eklatanten Mängel beim Verfahren zur Auswahl der Schulleitungen in NRW behoben werden. In mehreren Fällen sind durch Verwaltungsgerichtsurteile zentrale Regelungen der CDU/FDP-Regierung zur Besetzung von Schulleitungen im Schulgesetz NRW außer Kraft gesetzt worden.
10.06.2009 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Die Interessenten sind verunsichert und manche bewerben sich erst gar nicht, weil die Rechtslage unklar ist," erklärte heute GEW-Landesvorsitzender Andreas Meyer-Lauber in Essen anlässlich einer Anhörung im Schulausschuss des Landtags zum Thema. Die Neuregelungen der Regierungskoalition zur Schulleiterauswahl im Schulgesetz von 2006 haben vor den Verwaltungsgerichten nicht bestanden. Die zeitliche Befristung der Amtsführung ist sogar vom Bundesverfassungsgericht für Unrecht erklärt worden, da bei Beamtinnen und Beamten das Lebenszeitprinzip gilt. Meyer-Lauber: "Fazit der Rechtsprechung ist, dass die Wahlentscheidung der Schulkonferenz und das Vetorecht der Schulträger nur wirksam werden können, wenn sie der Beurteilung der Schulaufsicht folgen."
Im Sinne kollegialer Schulleitung sei es jedoch von großer Bedeutung, dass die Schule selbst an der Bewerberauswahl beteiligt sei. Deshalb der Vorschlag der GEW, die Beteiligten in einer Schulkonferenz zusammen zu führen, an der auch die Schulaufsicht und der Schulträger teilnehmen, um zu einer gesicherten Entscheidung zu gelangen.
Aufgabe der Landesregierung sei es, nun alsbald Rechtssicherheit herbeizuführen und das Schulgesetz zu überarbeiten. Ebenso müsse die Regierung Entscheidungen treffen, die den Beruf Schulleitung attraktiver machten, weil deutlicher Bewerbermangel herrsche. "Bezahlung und Arbeitzeit der Schulleiter, insbesondere an kleinen Schulen, müssen spürbar verbessert werden, wenn jede Schule in Zukunft noch einen Schulleiter haben soll", so Meyer-Lauber.
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