Selbstbedienung bei den Schulferien kann richtig teuer werden
Drei Tage müssen Schüler in Baden-Württemberg noch zur Schule gehen, bevor die großen Ferien anfangen. Und trotzdem sitzen einige von Ihnen bereits heute mit ihren Eltern im Flieger auf die Trauminsel oder im Auto Richtung Süden. Und ganz selten ist die Goldene Hochzeit der Großeltern oder ein todkrankes Familienmitglied in der fernen Heimat der Grund da¬für, dass das Abschiedsklassenfest zum Schuljahresende ohne dieses Kind stattfindet, weiß man beim Verband Bildung und Erziehung (VBE). Meist sind es handfeste, egoistische Gründe der Eltern, wenn Schüler vorzeitig auf Reisen gehen und damit die Schule schwänzen.
25.07.2010 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergVor Ferien stellen Eltern immer wieder Anträge, ihr Kind einige Tage vorher oder hinterher vom Unterricht freizustellen, um einen günstigeren Flug oder eine schnellere Fähre buchen zu können respektive um dem großen Stau auf der Autobahn am ersten Ferientag zu entgehen. Da aus diesem Grund kein Schüler vom Schulbesuch beurlaubt werden darf, verlängern manche eigenmächtig ohne Genehmigung die Ferien. Bei solch einem Verstoß gegen die Schulbesuchsver¬ordnung kann gegen die verantwortlichen Eltern ein Bußgeld verhängt werden. Der VBE sieht in diesem Bußgeld nicht der Weisheit letzten Schluss, hält aber solch eine Zwangsmaßnahme für unumgänglich angesichts der erschreckenden Gleichgültigkeit, mit der immer mehr Eltern der Schulpflicht begegnen. Es reicht leider nicht mehr aus, an den guten Willen der Eltern zu appellieren, die festgelegten Ferientage nicht zu überziehen. Wenn es um eine stressfreie Auto¬fahrt ohne Stau oder einen billigeren Flug geht, werden moralische Bedenken, die beim Schuleschwänzen sonst vorhanden sind, schnell zur Seite gewischt. Wollte man im schulischen Bereich ganz ohne Zwangsmaßnahmen auskom¬men, gehörte in letzter Konsequenz die Schulpflicht abgeschafft. Dann wäre es wieder - wie in alten Zeiten - ein echtes Privileg, die Schule besuchen zu dürfen, behauptet der VBE-Sprecher. Solange es jedoch vom Gesetzgeber verpflichtend vorgeschrieben sei, dass Schüler regelmäßig zur Schule gehen, müssen Verstöße gegen die Schulbesuchsverordnung gegebenenfalls mit Sanktionen geahndet werden, die die Erziehungsberechtigten im Geldbeutel spüren. Dabei sind die Schulleitungen auf die Ordnungsämter angewiesen, weil sie selber kein Bußgeld verhängen dürfen. Schon wegen dieses Filters kann man davon ausgehen, dass nicht vorschnell und leichtfertig mit dieser Strafmaßnahme umgegangen wird. Es darf auf keinen Fall darauf hinauslaufen, dass alle ehrlichen Eltern, die sich noch an die Ferienregelung halten, die Dummen sind.
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