Senat will die Gymnasialplätze abbauen
Die Pläne des Senats zur Einführung einer Zugangsberechtigung zum Gymnasium über den Notendurchschnitt würde für viele Gymnasien eine Reduzierung der Schülerzahl und somit einen Abbau der Gymnasialplätze bedeuten.
15.02.2009 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)Erfolgte die Zugangsberechtigung über einen Notendurchschnitt von 2.5 würde sich die Zahl der Gymnasiasten in den 7. Klassen um 15 % reduzieren. Umgerechnet auf Klassen würde dies die Reduzierung um ca. 54 Klassen bedeuten. Nicht auszuschließen, dass durch diese Reduzierung Gymnasien geschlossen werden müssten. Noch dramatischer wäre der Abbau von Gymnasialplätzen, wenn die Zugangsberechtigung über einen Notendurchschnitt von 2.0 erfolgen würde. Die Zahl der Gymnasiasten würde sich nach Schätzungen des Landeselternausschusses um bis zu 25 % reduzieren. Die Schließung von Gymnasien wäre damit unvermeidlich.
In den vergangenen 10 Jahren wurden durchschnittlich 10644 Schüler/-innen erstmals in einem Gymnasium (Klassenstufe 7) aufgenommen, durchschnittlich 9841 (Quote 92.2 %) Schüler/-innen verblieben nach Ablauf der Probezeit auf dem Gymnasium. Von den aufgenommenen 10644 Schüler/-innen hatten lediglich durchschnittlich 8344 einen Notendurchschnitt 2.5 oder besser. Der Verlust von durchschnittlich 1500 Schülern jährlich stellt würde eine Reduzierung der Schulplätze um 15 % bedeuten dar. Bezogen auf die letzten drei Schuljahre würde die Reduzierung infolge der gesunkenen Schülerzahlen moderater ausfallen, wäre aber mit ca. 10 % immer noch beträchtlich. Würden nur Schüler/-innen mit einem Notendurchschnitt von 2.0 oder besser zukünftig die Möglichkeit haben ein Gymnasium zu besuchen, dann würde sich die Schülerzahl bezogen auf die letzten 10 Jahre um durchschnittlich 2500 Schüler/-innen jährlich reduzieren, bezogen auf die letzten drei Jahre wären es immerhin noch ca. 1600 Schüler/-innen jährlich. Dies entspräche Reduzierung der Gymnasialplätze um 20 %. Da künftig wieder geburtenstärkere Jahrgänge in die Oberschule wechseln werden, bedeutete dies einen Abbau der Gymnasialplätze um bis zu 25 % gegenüber der jetzigen Regelung .
Der Landeselternausschuss empfiehlt den Eltern an den Grundschulen sich intensiv mit den Lehrkräften auseinanderzusetzen, wenn Schüler Noten erhalten, die schlechter als 2 sind. Grundlage dieser Diskussionen sind die Ergebnisse von Studien, die belegen das Noten in der Grundschule nicht vergleichbar sind, da die Bewertung in der Regel auf den Durchschnitt einer Klasse bezogen wird. Je nach Leistungsniveau der einzelnen Klasse wechseln die Noten für dieselbe Leistung. Zudem sind die Maßstäbe je nach Fach und Altersstufe unterschiedlich. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen). Darüber hinaus sind Zensuren in der Grundschule Urteile von Lehrpersonen. Sie basieren in der Regel auf informellen Leistungsproben und Beobachtungen. Diese Daten und ihre Bewertung in Form von Noten haben sich als nicht zureichend gültig ("valide"), personunabhängig ("objektiv") und verlässlich ("reliabel") erwiesen. Soziale und ethnische Herkunft, Geschlecht, aber auch Verhaltensauffälligkeiten und persönliche Sympathie führen zu systematischen Verzerrungen der Beurteilung. (Quelle: Wissenschaftliche Expertise des Grundschulverbandes erstellt von der Arbeitsgruppe Primarstufe an der Universität Siegen).
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