Stabiles Schulnetz gesichert

Bildungsminister Holger Rupprecht: "Ich bin erfreut, dass nach ersten Berechnungen der Anmeldezahlen insgesamt 26 Ober- und Gesamtschulen gesichert werden können. Damit verfügen wir Dank der Ausnahmeregelungen auch im kommenden Schuljahr über ein stabiles Netz von weiterführenden Schulen im Land Brandenburg", so Rupprecht. "Ich bedauere es aber, dass trotz der Ausnahmeregelungen an einigen Standorten keine 7. Klassen eingerichtet werden konnten."

29.04.2008 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Bei der Einrichtung von 7. Klassen an Ober- und Gesamtschulen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Normalerweise müssen Gesamt- und Oberschulen mindestens 40 (2 Klassen à 20) Schülerinnen und Schüler haben, um zwei Klassen einrichten zu können.
  • Für alle Gesamt- und Oberschulen an Einzelstandorten gilt die bisherige Grundzentrenregelung, wonach sie statt der normalerweise erforderlichen Mindestzahl von 40 Schülerinnen und Schülern nur 30 (2 x 15) benötigen. Die ehemalige Ausnahmeregelung wurde nach dem Wegfall der Grundzentren in der Landesplanung auf alle Schulen an Einzelstandorten ausgeweitet.
  • Wenn in erreichbarer Nähe keine weitere Ober- oder Gesamtschule vorhanden ist, können im ländlichen Raum Schulen ausnahmsweise auch mit einer Mindestanzahl von 24 (2 x 12) Schülerinnen und Schülern 7. Klassen einrichten. Voraussetzung dafür sind neben der Erreichbarkeit auch perspektivisch wieder ansteigende Schülerzahlen.
  • In absoluten Einzelfällen können Schulen für ein Jahr sogar mit weniger als 24 Anmeldungen eingerichtet werden.

Die Oberschulen an den Einzelstandorten Beelitz (Landkreis Potsdam-Mittelmark), Schlieben (Landkreis Elbe-Elster), Werneuchen (Landkreis Barnim), Fehrbellin (Landkreis Ostprignitz-Ruppin), Löwenberg (Landkreis Oberhavel) und Dahme (Landkreis Teltow-Fläming) profitieren von der 2 x12-Regelung. An weiteren 20 Einzelstandorten profitieren Oberschulen von der 2 x 15-Regelung. (s. Liste im Anhang, rechte Spalte oben).

An fünf Einzelstandorten von Ober- und Gesamtschulen werden aufgrund zu niedriger Schülerzahlen im kommenden Schuljahr keine 7. Klassen eingerichtet. Dazu gehören Biesenthal (Landkreis Barnim), Woltersdorf (Landkreis Oder-Spree), Lehnin (Landkreis Potsdam-Mittelmark), Lychen (Landkreis Uckermark) und Gartz (Landkreis Uckermark), die alle nur maximal 16 Anmeldungen haben. Unklar ist die Situation noch an der Oberschule im Einzelstandort Großbeeren (Landkreis Teltow-Fläming).

Zudem werden an so genannten Mehrfachstandorten zwei Oberschulen im kommenden Schuljahr keine 7. Klassen einrichten können: die Goethe-Oberschule in Niederlehme / Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) und die Anne-Frank-Oberschule in Strausberg (Landkreis Märkisch-Oderland). Zudem gibt es noch unklare Situationen an der Kellermann-Oberschule in Senftenberg (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) und der Sandow-Oberschule in Cottbus. Schulen in Gemeinden, die über zwei oder mehr Oberschulen bzw. Gesamtschulen verfügen, benötigen mindestens 40 Schülerinnen und Schüler um zwei 7. Klassen bilden zu können.

An den Gymnasien in Bad Freienwalde (Landkreis Märkisch-Oderland), Wittstock (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) und Treuenbrietzen (Landkreis Potsdam-Mittelmark) können zum Schuljahr 2008/09 keine zwei 7. Klassen eingerichtet werden, da deutlich weniger als die hier notwendigen 54 Anmeldungen erreicht wurden.

Alle anderen Gymnasien sowie Oberschulen und Gesamtschulen, die derzeit z.T. noch deutlich weniger als die erforderlichen Mindestschülerzahl aufweisen, werden durch Rückläufer aus dem Probeunterricht, realisierbare Zweitwünsche und Zuweisungen die notwendige Schülerzahl für die Bildung 7. Klassen erreichen. Die Bildung der 7. Klassen im Land Brandenburg wird voraussichtlich Ende Mai endgültig abgeschlossen sein.


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