Streit um die Grundschulempfehlung
(red) Eine Woche bevor für rund 100.000 bayerische Grundschüler die Entscheidung über ihre weitere Schulkarriere fällt, ist erneut der Streit über Sinn und Unsinn dieses Übertrittverfahrens entbrannt.
25.04.2012 ArtikelFür Kinder und Eltern sei es ein beschämendes Gefühl, schwarz auf weiß lesen zu müssen, "dass sie zu den ca. 30 % "Aussortierten" gehören, die nur für die Mittelschule "geeignet" sind", erklärte die Vorsitzende der GEW Bayern, Gele Neubäcker . Es gebe keine wissenschaftliche Bestätigung für die Annahme, künftige Schulleistungen von 9- bis 10-jährigen Kindern seien prognostizierbar.
Auch die Kritik des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV) ist deutlich. Das Telefon der Rechtsabteilung stehe nicht mehr still, heißt es. Seit Wochen meldeten sich aus allen Teilen Bayerns Grundschullehrkräfte, die mit ihren Nerven am Ende seien. Der Grund: Der Übertrittsdruck nehme bizarre Formen an. Scharfe Kritik übte BLLV-Vorsitzender Wenzel in diesem Zusammenhang am Kultusministerium: "Dort weiß man sehr genau, was sich an den Grundschulen abspielt. Offenbar wird es aber in Kauf genommen, um an einer veralteten Schulstruktur festhalten zu können." Letztendlich seien alle Beteiligten - Schüler, Eltern und Lehrer - Opfer eines Schulsystems, das zu früh aussortiere und zu spät fördere. "Eltern sollten dafür nicht die Lehrkräfte verantwortlich machen, sondern die zuständigen Politiker."
Die aber sehen keinen Grund zur Aufregung. "Das Verfahren, nach dem in Bayern die Eltern zusammen mit ihren Kindern die Entscheidung über den Schulbesuch nach der 4. Klasse treffen, hat sich bewährt und die Übertrittsempfehlung der Grundschullehrkräfte ist in hohem Maße zutreffend", erklärte Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle. Eine Elternentscheidung ohne pädagogische Einschätzung verstärke hingegen nach Erkenntnis von Bildungsforschern die Ungleichheit.
Die Grundschulempfehlung in Bayern stützt sich auf die Gesamtdurchschnittsnote der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Klasse. Für eine Gymnasialempfehlung ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 notwendig, für eine Realschulempfehlung eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66. Bei schlechteren Durchschnittsnoten ist ein Probeunterricht möglich.
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