Unterrichtsgestaltung
VBE begrüßt Leipziger Urteil zu koedukativem Schwimmunterricht
Zur heutigen [Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig](http://bildungsklick.de/a/84314/keine-befreiung-vom-schwimmunterricht/) erklärt VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann:
11.09.2013 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist zu begrüßen. Das Urteil gibt den Kolleginnen und Kollegen mehr Sicherheit bei der Planung schulischen Unterrichts. Der Respekt gegenüber dem Grundrecht der Glaubensfreiheit steht außer Zweifel."
Umso wichtiger, betont Beckmann, seien die Aussagen des Gerichts, die Schulpflicht stehe nicht unter dem Vorbehalt, "dass die Unterrichtsgestaltung die gesellschaftliche Realität in solchen Abschnitten ausblendet, die im Lichte individueller religiöser Vorstellungen als anstößig empfunden werden mögen".
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