VBE: Neukonzeption der Hauptschule gehört dringend auf den Prüfstand
"Dass 59% der in der gestern veröffentlichten Umfrage von dimap-consult eine umfangreiche Allgemeinbildung als wichtigstes Bildungsziel der Schule ansehen, müsste die Landesregierung zwingen ihre ´Qualitätsoffensive Hauptschule – Hauptschule hat Zukunft´ auf den Prüfstand zu stellen", erklärte Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE-NRW. "Sie ist in der jetzigen Form aus Sicht des VBE nicht geeignet, diesem Anspruch gerecht zu werden."
09.07.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWAuffallend ist, dass die Ausführungen der Landesregierung zur Qualitätsoffensive Hauptschule aus dem Jahr 2008 erstaunlich viele Parallelen mit den nordrhein-westfälischen Richtlinien für die Volksschule aus dem Jahr 1955 enthält. So ist in dem Text von 1955 die Rede von "Volks- und Lebensnähe" der Bildungsinhalte, mit der Qualitätsoffensive Hauptschule sollen "die Lerninhalte noch stärker an der Lebens- und Berufswelt ausgerichtet" werden.
Die Volksschule sollte damals "eine gediegene Grundbildung" vermitteln, die Hauptschule des 21. Jahrhunderts soll sich nach Auffassung der Landesregierung auf "die Stärkung der Basiskompetenzen" konzentrieren. Die Volksschule der 1950er Jahre sollte "dem praktischen Schaffen breiten Raum gewähren", die nordrhein-westfälische Hauptschule des 21. Jahrhunderts soll "praxisbezogenes Lernen" fördern.
"Mit einem solchen Konzept setzt die Landesregierung die Schwerpunkte falsch. Sie wird dem Ergebnis der gestern veröffentlichten und von der CDU-Landtagsfraktion in Auftrag gegebenen Umfrage, wonach 59% eine umfangreiche Allgemeinbildung und 50% die Erziehung zu mündigen Bürgern aber nur 34% beruflich relevantes Wissen als wichtigstes Bildungsziel der Schule betrachten, nicht ansatzweise gerecht", erklärte Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE-NRW.
"Mehr als bedenklich ist, dass die so genannte neue Hauptschule in NRW als ausbildungsqualifizierende Schule mit praxisorientierter Pädagogik profiliert werden soll", Udo Beckmann weiter. "Mit diesem Ziel verabschiedet sich die Landesregierung von der Hauptschule als einer allgemein bildenden Schule der Sekundarstufe I und wandelt sie in eine Art Berufsvorschule um. Das ist aus Sicht des VBE weder mit dem Schulgesetz noch den entsprechenden KMK-Regelungen für die weiterführenden Schulen vereinbar." (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3.12.1993 i. d. F. vom 02.06.2006)
Der VBE erinnert die Landesregierung deshalb daran, dass keine allgemein bildende Schule ausschließlich eine Berufsvorbereitungseinrichtung sein darf. Für alle gilt der Auftrag, die Kinder ganz unabhängig von ihrer späteren Berufstätigkeit zur kulturellen und demokratischen Teilhabe zu befähigen. "Jedes Kind hat einen Anspruch auf eine umfassende Bildung", so Beckmann, "Diesem Anspruch werden die von der Landesregierung geplanten Veränderungen der Hauptschule nicht gerecht. Sie erwecken in Bezug auf die Hauptschule eher den Eindruck von Bildungsbegrenzung und gehören deshalb dringend auf den Prüfstand."
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