VBE: Schulräte sollen ihre Schulen kennen
"Die Qualität der Schule steht und fällt nicht nur mit der Qualifikation der Lehrkräfte, auch die Schulaufsicht trägt in hohem Maße zur Qualitätssicherung bei. Deshalb ist es mehr als bedauerlich, wenn Schulräte zu wenig Zeit für ihre Schulen haben", stellt Rudolf Karg, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung Baden-Württemberg (VBE), fest.
10.03.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-WürttembergDer VBE begrüßt, dass die Schulaufsicht zumindest auf der unteren Ebene wieder selbständig werden wird, sieht aber das Pendel jetzt in die andere Richtung ausschlagen. Gab es vor der Verwaltungsreform 30 Staatliche Schulämter, waren es ab 2005 sogar 44 untere Schulaufsichtsbehörden. Jetzt, nach der Reform der Reform, sollten es erst 16 werden, daraus wurden nach Interventionen von Landräten und (Ober-)Bürgermeistern 21 Ämter.
Und noch immer gibt es Unruhe in den Landkreisen. Vor allem in den Regionen, in denen Schulräte sehr weit fahren müssen, um an die Schulen ihres "Sprengels" zu kommen, fürchten die Verantwortlichen Qualitätseinbußen. "Ein Schulrat, der raten muss, was an den Schulen passiert, kann diese Schulen nicht kompetent genug beraten," befürchtet VBE-Chef Rudolf Karg.
Auch durch die ständige Übertragung zusätzlicher Aufgaben können die Schulräte eine ihrer primären Aufgaben, Schulen vor Ort mit ihrem Fachwissen qualifiziert zu beraten, nicht im notwendigen Umfang richtig wahrnehmen, beklagt der VBE-Vorsitzende. Zunehmende Notfalleinsätze als Krisenmanager zur Schadensbegrenzung oder Konfliktbewältigung und nur sporadische Beratungsbesuche bei den Kollegien draußen lassen Unzufriedenheit auf allen Seiten aufkommen. So lasse sich keine professionelle Schulentwicklung betreiben, stellt der gewerkschaftliche Berufsverband in aller Deutlichkeit fest. Schulräte müssen gestärkt und nicht mit Aufgaben überfrachtet werden. Gute Beratung benötige Zeit, Einfühlungsvermögen und viel Geduld.
Der VBE spricht sich erneut dafür aus, auch die vier ehemaligen Oberschulämter aus den Regierungspräsidien herauszulösen und diesen wieder die frühere Selbständigkeit zurückzugeben.
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