"Versprochen – gehalten": Zusagen an Lehrkräfte werden umgesetzt

"Was wir versprochen haben, das halten wir auch: Alle Lehrkräfte und Sozialpädagogen, die in den vergangenen Jahren eine Wochenstunde zusätzlich unterrichtet haben, werden diese ab dem Schuljahr 2008/09 zurückerhalten." Mit diesen Worten kündigte Kultusministerin Karin Wolff heute in Wiesbaden die Rückgabe der so genannten "Vorgriffstunde" an. "Wir stehen zum 1999 gegebenen Wort, da gibt es kein Vertun!"

18.04.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Derzeit halten alle Lehrerinnen und Lehrer zwischen dem 35. und 50. Lebensjahr eine Unterrichtsstunde mehr, als es ihrer eigentlichen Unterrichtsverpflichtung entspricht. Diese so genannte "Vorgriffstunde" wurde 1998 von der damaligen Landesregierung eingeführt. Sozialpädagoginnen und -pädagogen an Schulen sind von dieser gesetzlichen Regelung zur Vorgriffstunde ebenfalls betroffen. Sie wurde von der Hessischen Landesregierung 1999 mit der Zusage verbunden, dass ab dem Schuljahr 2008/09 die Verpflichtung zur Vorgriffstunde aufgehoben wird und die zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden zurückgegeben werden.

"Konkret bedeutet dies, dass die derzeit noch zu erteilende Vorgriffstunde ab dem Schuljahr 2008/09 entfällt. Zudem können alle Lehrerinnen und Lehrer, die die Vorgriffstunde erteilt und das 50. Lebensjahr vollendet haben, erstmals die Rückgabe ihrer Vorarbeit in Anspruch nehmen", erläuterte die Ministerin. Demnach leisten alle Lehrerinnen und Lehrer ab dem Schuljahr, das auf die Vollendung des 50. Lebensjahres folgt, eine Stunde weniger als nach der gültigen Pflichtstundenverordnung vorgesehen. Dies gilt für so viele Jahre, wie die Vorgriffsstunde erteilt wurde.

Ein Beispiel: Für eine 45-jährige Gymnasiallehrerin, die derzeit noch 26 Wochenstunden unterrichtet, fällt die Vorgriffstunde ab dem Schuljahr 2008/2009 weg. Sie muss ab diesem Zeitpunkt – wie in der Pflichtstundenverordnung für Gymnasiallehrkräfte vorgesehen – 25 Wochenstunden erteilen. Ab dem Schuljahr, das auf ihr 50. Lebensjahr folgt, erhält sie außerdem jahrgangsweise die Vorgriffstunden zurück, die sie zwischen ihrem 35. und 50. Lebensjahr bis zum Wegfall der Vorarbeit geleistet hat.

"Um allen Bedürfnissen gerecht zu werden und eine höchstmögliche Flexibilität für die Lehrkräfte zu gewährleisten, möchten wir noch zwei weitere Ausgleichsvarianten zur Auswahl anbieten, denn nicht alle Lebenssituationen sind gleich", so Wolff weiter. Für diese beiden Varianten werde derzeit ein Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Statt der jahrgangsweise erfolgenden Rückgabe der Vorgriffsstunde stehen eine "Ausgleichszahlung" oder die "Freistellung vom Dienst ein halbes Jahr vor dem Ruhestand" zur Auswahl. "Die Rückgabe ist einfach, transparent und flexibel, das kommt den Lehrerinnen und Lehrern entgegen", betonte die Ministerin.

Die Lehrkräfte können sich entweder für einen finanziellen Ausgleich der geleisteten Stunden entscheiden, der in zwei Raten zu Beginn der Schuljahres 2008/2009 und 2009/2010 ausgezahlt werden soll. Ein Berufsschullehrer, der die Vorgriffstunde zehn Jahre lang geleistet hat, erhält beispielsweise einen Gesamtbruttobetrag von annährend 12.400 Euro.

Alternativ hierzu haben sie die Möglichkeit, ein halbes Jahr vor ihrem Ruhestand den Dienst zu beenden, sofern sie die Vorgriffstunde über einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt haben. Sie erhalten während der restlichen Zeit bis zum Eintritt in den Ruhestand ihre bisherigen Bezüge. Diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die bis zum Ende des Schuljahr 2007/2008 die Vorgriffsstunde noch nicht über einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt haben, können auf freiwilliger Basis die dafür fehlenden Stunden auch weiterhin vorarbeiten.

"Mit den beiden zusätzlichen Ausgleichsvarianten sorgen wir außerdem dafür, dass angesichts sinkender Schülerzahlen auch künftig eine angemessene Zahl von Lehrerinnen und Lehrern neu eingestellt werden kann. Ohne diese Varianten wäre der Einstellungsbedarf nur im nächsten Jahr sehr hoch und würde dann stark zurückgehen", hob Wolff hervor. Den Lehrerinnen und Lehrern stehe es frei, sich für eine der drei Möglichkeiten zu entscheiden.

Bereits in den nächsten Tagen werden die Lehrkräfte sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen in einem Schreiben der Ministerin über die geplante Rückgabe der Vorgriffstunde und die verschiedenen Möglichkeiten des Ausgleichs informiert. Nach Abschluss des Gesetzesverfahrens, das die Voraussetzungen für die zwei zusätzlichen Wahlmöglichkeiten schafft, wird von den Lehrerinnen und Lehrern sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen eine Rückmeldung erbeten, ob eine der beiden Alternativen für sie in Betracht kommt. Dies ist notwendig, um die entsprechenden haushaltsrechtlichen Vorbereitungen zu treffen.


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