Vorrang für Unterricht muss von allen Beteiligten umgesetzt werden

Die ewige Wiederkehr der immergleichen Diskussion zu Schuljahresbeginn muss ein Ende finden. Die Senatsbildungsverwaltung tut gut daran, das Verfahren zur Lehrkräftezuweisung zu ändern, um im nächsten Jahr nicht wieder in die Situation zu geraten, dass drei Wochen nach Schuljahresbeginn ein Lehrkräftedefizit von 101 Stellen festgestellt wird. Allein die Änderung des Verfahrens wird dies jedoch nur bedingt ermöglichen. Es muss sichergestellt werden, dass alle Beteiligten – Schulämter in den Bezirken, Schulen, Lehrkräfte, Eltern – ihren Teil dazu beitragen.

11.09.2007 Berlin Pressemeldung Landeselternausschuss Berlin (LEA Berlin)

SenBWF und die Gewerkschaft täten im übrigen gut daran, wenn sie – zumindest einmal im Jahr - im Interesse der Schülerinnen und Schüler agieren und ein Problem gemeinsam angehen würden. Die Darstellung der GEW, dass mindestens 220 Lehrer an mehr als 140 Schulen fehlen würden, war wenig hilfreich und ebenso falsch, wie die Prognose der Senatsbildungsverwaltung.

Die fehlenden 101 Lehrkräfte müssen unverzüglich eingestellt werden. Einstellungs- und Mitwirkungsverfahren müssen im Interesse der Schulen so kurz wie möglich gehalten werden. Schulen, die unter 100 % ausgestattet sind und erst im Zuge der Nachsteuerung Lehrkräfte zugewiesen bekommen, müssen die Möglichkeit haben über die Personalkostenbudgetierung kurzfristig für eine Abdeckung des Unterrichts sorgen zu können – ohne das dies auf die 3 % der Budgetierung angerechnet wird.


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