Was Schüler und Studenten beim Jobben beachten müssen
Die Ferienzeit ist für viele Schüler und Studenten die Gelegenheit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und sich ihr Taschengeld aufzubessern. Dabei ist zu beachten, dass auch Einnahmen aus Ferienjobs grundsätzlich einkommen- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig sind.
11.07.2013 Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für KultusNicht nur für Jugendliche, die zum ersten Mal in das Berufleben reinschnuppern, stellen sich dabei häufig noch weitere Fragen, beispielsweise:
- Woran entscheidet sich, ob Lohnsteuer einzubehalten oder Einkommensteuer zu zahlen ist?
- Was sind "ELStAM" und wofür benötigt man eine "Ersatzbescheinigung"?
Antworten auf diese und weitere Fragen sowie hilfreiche Tipps für Schüler und Studenten zur steuerlichen Behandlung von Aushilfs- und Ferienjobs hat das Finanzministerium im Internet-Jugendportal der Sächsischen Staatsregierung unter www.finanzfuechse.sachsen.de/index-steuertipps.htm veröffentlicht. Dort kann auch die Broschüre "Aushilfs- und Ferienjobs von Schülern und Studenten" herunter geladen werden. Sie enthält ausführlichere steuerliche Informationen und darüber hinaus auch sozialversicherungsrechtliche Hinweise zum Thema.
Die in Kürze erscheinende Druckfassung der Broschüre kann kostenlos bezogen werden über:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
Hammerweg 30
01127 Dresden
Tel. 0351/2103671 oder 2103672
www.publikationen.sachsen.de
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