Wichtiger Teil-Erfolg für GEW-Initiative: Altersteilzeit für alle Beamten wieder möglich
Auf der Personalversammlung der Beschäftigten an den Bremer Schulen am 21.11.07 hat die Bildungssenatorin die Wiedereinführung der Altersteilzeit für alle Beamten in Bremen angekündigt. Zudem soll die Altersermäßigung für Lehrkräfte auch während der Altersteilzeit erhalten bleiben.
22.11.2007 Bremen Pressemeldung GEW BremenDie GEW begrüßt, dass damit die Altersteilzeit auch für die verbeamteten Lehrkräfte wieder möglich ist und der hohen Belastung der Lehrkräfte durch die Weitergewährung der Altersermäßigung Rechnung getragen wird. Weiteren Handlungsbedarf sieht die GEW bei den angestellten Lehrkräften: Deren Regelung der Altersteilzeit muss auch über den Sommer 2009 hinaus verlängert werden. Die neue Altersteilzeitregelung ist das Ergebnis der jahrelangen Aktivitäten der GEW und einer konkreten Initiative der GEW vor den Bürgerschaftswahlen. Auf Grund der Berechnungen von GEW und Personalrat Schulen hatte Bürgermeister Jens Böhrnsen auf einer Personalversammlung der Lehrkräfte bereits im April versprochen: "Wenn die Altersteilzeit kostenneutral möglich ist, werden wir sie wieder einführen."
Die neue Altersteilzeitregelung, die für alle Beamten im bremischen öffentlichen Dienst gilt, ermöglicht den Beginn der Altersteilzeit mit 60 Jahren mit einem Arbeitsanteil von 60 %.
Dazu GEW-Landesvorstandssprecherin Elke Baumann: "Die alte Regelung von 1999 war bedeutend günstiger, aber wenn man bedenkt, dass die Altersteilzeit für die meisten Beamten seit 2003 ganz gestrichen war, ist diese Regelung ein Erfolg für GEW und Personalrat! Größere Wirkungen wären zu erzielen gewesen, wenn der Eintritt in die Altersteilzeit, wie von uns gefordert, schon vor dem 60. Lebensjahr möglich gewesen wäre."
Dieses konnte die GEW nicht erreichen, ebenso wenig wie ein Weiterbestehen der früheren Regelung, dass auch ab Besoldungsgruppe A13 83 % der Nettovergütung gezahlt wird. Ab A 13 aufwärts gibt es jetzt nur noch 80 %. Dafür hat die GEW aber einen Ausgleich durchgesetzt: Die Altersermäßigung – eine Ermäßigung der im Alter besonders belastenden Unterrichtsverpflichtung – soll bei der neuen Altersteilzeit weiter erhalten bleiben. Bisher wurde die Altersermäßigung bei den verbeamteten Lehrkräften während der Altersteilzeit nicht gewährt.
"Viele Lehrkräften sehen die neue Altersteilzeitregelung als ersten wichtigen Schritt zur Entlastung, dem weitere folgen müssen", erklärte der Personalratsvorsitzende Hajo Kuckero.
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