Wichtiger Teil-Erfolg für GEW-Initiative: Altersteilzeit für alle Beamten wieder möglich

Der Senat hat auf seiner Sitzung am 27.11.2007 die Wiedereinführung der Altersteilzeit für alle Beamten in Bremenbeschlossen. Zudem soll die Altersermäßigung für Lehrkräfte auch während der Altersteilzeit erhalten bleiben. Diese Aussage gab es von der Bildungssenatorin Renate Jürgens-Pieper auf der Personalversammlung der Schulen am letzten Mittwoch.

27.11.2007 Bremen Pressemeldung GEW Bremen

Die GEW begrüßt, dass damit die Altersteilzeit auch für die verbeamteten Lehrkräfte wieder möglich ist und der hohen Belastung der Lehrkräfte durch die Weitergewährung der Altersermäßigung Rechnung getragen wird. Weiteren Handlungsbedarf sieht die GEW bei den angestellten Lehrkräften: Deren Regelung der Altersteilzeit muss auch über den Sommer 2009 hinaus verlängert werden.

Die neue Altersteilzeitregelung ist das Ergebnis der jahrelangen Aktivitäten der GEW und einer konkreten Initiative der GEW vor den Bürgerschaftswahlen.

Auf Grund der Berechnungen von GEW und Personalrat Schulen hatte Bürgermeister Jens Böhrnsen auf einer Personalversammlung der Lehrkräfte bereits im April versprochen: "Wenn die Altersteilzeit kostenneutral möglich ist, werden wir sie wieder einführen."

Die neue Altersteilzeitregelung, die für alle Beamten im bremischen öffentlichen Dienst gilt, ermöglicht den Beginn der Altersteilzeit mit 60 Jahren mit einem Arbeitsanteil von 60 %.

Dazu GEW-Landesvorstandssprecherin Elke Baumann: "Die alte Regelung von 1999 war bedeutend günstiger, aber wenn man bedenkt, dass die Altersteilzeit für die meisten Beamten seit 2003 ganz gestrichen war, ist diese Regelung ein wichtiger Erfolg für GEW und Personalrat! Größere Wirkungen für Neueinstellungen und Entlastungen wären zu erzielen gewesen, wenn der Eintritt in die Altersteilzeit, wie von uns gefordert, schon vor dem 60. Lebensjahr möglich gewesen wäre."

Die GEW konnte erreichen, dass für die von der GEW abgelehnte verminderte Nettovergütung für KollegInnen der Besoldungsgruppen A 13 und höher (von 83 % auf 80 %) ein Ausgleich geschaffen wird: Die Altersermäßigung – eine Ermäßigung der im Alter besonders belastenden Unterrichtsverpflichtung – soll bei der neuen Altersteilzeit weiter erhalten bleiben. Bisher wurde die Altersermäßigung bei den verbeamteten Lehrkräften während der Altersteilzeit nicht gewährt.

"Viele Lehrkräften sehen die neue Altersteilzeitregelung als ersten wichtigen Schritt zur Entlastung, dem weitere folgen müssen", erklärte der Personalratsvorsitzende Hajo Kuckero.

Harry Eisenach, Sprecher des Stadtverbandes Bremen

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GEW Bremen

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