Wie groß dürfen Grundschulklassen sein?

Grundschulklassen dürfen in keiner Jahrgangsstufe mit mehr als 30 Kindern gebildet werden. Das hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung in einem Brief an den VBE klargestellt.

13.05.2008 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

An einer vom VBE durchgeführten Umfrage zur Größe der Eingangsklassen an Grundschulen hatte sich mehr als ein Drittel der nordrhein-westfälischen Grundschulen beteiligt. 12 Prozent davon teilten dem VBE mit, sie würden im kommenden Schuljahr Eingangsklassen mit 30 und mehr Schülerinnen und Schülern bilden. Darauf hat das Ministerium reagiert und dem VBE mitgeteilt, die Obergrenze liege hier bei 30 Kindern. Eine Klasse mit 30 Kindern könne außerdem dann geteilt werden, "wenn der Weg zu einer anderen Grundschule der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann."

Da die Befürchtung im Raum stand, Lehrerstunden müssten dann so umverteilt werden, dass die Klassen in den älteren Jahrgängen größer würden, hat sich der VBE in einem Brief an die Ministerin gewandt und auch hier um Klarstellung gebeten.

"Jetzt herrscht Klarheit", so Udo Beckmann, Vorsitzender des VBE NRW. "Eltern können sich gegen die Einrichtung zu großer Klassen wehren. Allerdings vertritt der VBE nach wie vor die Auffassung, dass in einer Grundschulklasse nicht mehr als 24 Kinder sitzen dürfen. Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, die sinkenden Schülerzahlen dazu zu nutzen, kleine Klassen an Grundschulen zu ermöglichen."

Schreiben des Ministeriums


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