Ausbildung

BW: Klare Regeln für die Förderung von Auszubildenden im Blockunterricht

Gute berufliche Bildung darf nicht an großen Entfernungen zwischen dem Wohnort und der Berufsschule scheitern. Das Kultusministerium schafft deshalb klare und verlässliche Voraussetzungen für die Förderung der auswärtigen Unterbringung von Auszubildenden.

18.09.2026 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
  • Junge Erwachsene sitzen an einem Tisch und notieren etwas. © Adobe Stock Wenn es in einem Ausbildungsberuf nur wenige Auszubildende gibt, werden diese an zentralen Berufsschulstandorten unterrichtet.

Mit der geplanten Neufassung der Verwaltungsvorschrift wird die Förderung einfacher und transparenter: Maßgeblich ist künftig, ob die tägliche An- und Rückfahrt zur nächstgelegenen Berufsschule insgesamt mehr als zwei Stunden dauern würde. Diese Regelung gilt unabhängig von der Fachklassenstruktur der jeweiligen Berufsschule.

„Wir wollen, dass junge Menschen ihren Ausbildungsberuf erlernen können – und zwar auch dann, wenn ihre Berufsschule nicht gleich um die Ecke liegt. Deshalb schaffen wir klare Voraussetzungen für die Unterstützung bei einer notwendigen auswärtigen Unterbringung“, sagte der in der Landesregierung für die Berufliche Bildung zuständige Kultus-Staatssekretär Andreas Deuschle MdL. „Gerade bei seltenen Ausbildungsberufen ist der Blockunterricht ein wichtiger Baustein. Denn wer den Koch in der Dorfgaststätte oder die Fleischerin vor Ort sichern will, muss auch dafür sorgen, dass die Ausbildung funktioniert.“

Wenn es in einem Ausbildungsberuf nur wenige Auszubildende gibt, werden diese an zentralen Berufsschulstandorten unterrichtet. Der Unterricht findet dann in der Regel als Blockunterricht statt: Die Auszubildenden besuchen über mehrere Wochen hinweg täglich die Berufsschule und benötigen für diese Zeit eine Unterkunft am Schulort. Das Land unterstützt sie bei den dadurch entstehenden Kosten. Dafür stehen jährlich knapp 24 Millionen Euro im Staatshaushalt zur Verfügung.

„Berufliche Vielfalt braucht starke Strukturen – gerade außerhalb der großen Zentren. Deshalb richten wir die Förderung mit klaren und transparenten Kriterien neu aus und schaffen damit mehr Verlässlichkeit für Auszubildende, Betriebe und Schulen“, betonte Deuschle. „Wir brauchen für die Zukunft rechtssichere Verfahren. Unser Anspruch ist, dabei pragmatische Lösungen zu finden, die den Auszubildenden und den betroffenen Branchen gerecht werden. Die neuen Regelungen haben wir im Schulterschluss mit den Vertreterinnen und Vertretern der ausbildenden Betriebe auf den Weg gebracht – für diese Unterstützung und Expertise aus der Praxis möchte ich mich ausdrücklich bedanken.“

Hintergrund der aktuellen Neuentwicklung sind Unregelmäßigkeiten in der bisherigen Bewilligungspraxis, die 2023 festgestellt wurden. Diese haben in der Vergangenheit teilweise zu Bezuschussungen geführt, die nicht den Zuwendungsbedingungen der Verwaltungsvorschrift über den Blockunterricht entsprochen haben. Das Ministerium hatte daraufhin den Landesrechnungshof um Prüfung und Beratung gebeten, der dabei weitere fehlerhafte Zuwendungen sowie zusätzliche Unstimmigkeiten in der Bewilligungspraxis festgestellt hatte. Nachdem die Fehlerhaftigkeit der Bewilligungspraxis erkannt und der Rechnungshof eingeschaltet worden war, wurden im August 2024 die Auszahlungen durch das Regierungspräsidium Stuttgart eingestellt und schließlich Zahlungen wieder für die Fallgruppen aufgenommen, bei denen die Förderfähigkeit außer Frage stand.

Mit der neuen Regelung beabsichtigt das Kultusministerium nun, den Beanstandungen Rechnung zu tragen und Rechtssicherheit zu schaffen.


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