(hib/KOS). - Die Bundesregierung hält das "reine Betrachten" eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung: So lautet die Kernbotschaft der Antwort ([18/246](http://dip.bundestag.de/btd/18/002/1800246.pdf)) auf eine Kleine Anfrage ([18/195](http://dip.bundestag.de/btd/18/001/1800195.pdf)) der Linksfraktion, die Auskunft über die juristische Bewertung der Affäre um das im Internet zugängliche Videostream-Portal Redtube verlangt hatte, das Sexfilme im Programm hat.
mehr
10.01.2014
Pressemeldung
Bildung und Gesellschaft