„Kooperation muss allen nützen“
Seit zehn Jahren ist die Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit in Kraft. Was sich in dieser Zeit getan hat und was bei internationalen Kooperationen im Fokus stehen sollte, erklärt GOVET-Leiter Ralf Hermann.
20.12.2023 Bundesweit Artikel Bildungspraxis, Vincent HochhausenBildungspraxis: In Ihrer Zentralstelle GOVET laufen alle Bemühungen um internationale Berufsbildungszusammenarbeit zusammen. Worum geht es dabei vor allem?
Ralf Hermann: Zunächst einmal um die Zusammenarbeit mit anderen Ländern, die an bestimmten Aspekten unseres Berufsbildungssystems interessiert sind, etwa an Berufsbildungsstandards oder der Qualifizierung der Lehrpersonen. Mittlerweile werden aber auch Themen wie die Fachkräftesicherung für Deutschland oder die internationale Mobilität von Ausbildungspersonal und Auszubildenden immer wichtiger.
DR. RALF HERMANN
ist Leiter der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation GOVET – German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training.
Welche Rolle spielt dabei der Export des dualen Ausbildungssystems?
Bildungssysteme lassen sich nicht einfach in andere Länder transferieren – der Begriff des Berufsbildungsexportes, der eine Weile verbreitet war, hat da falsche Vorstellungen hervorgerufen. Es geht darum, transnationale Bildungspartnerschaften aufzubauen und und die Entwicklung der Berufsbildungssysteme in Partnerländern zu unterstützen. Zugleich wächst auch auf deutscher Seite das Bewusstsein dafür, dass man durchaus auch von den Erfahrungen anderer Länder profitieren kann, zum Beispiel bei der digitalen Transformation oder im Bereich der modularen Weiterbildung.
Wie können internationale Kooperationen zur Fachkräftesicherung in Deutschland beitragen?
Sie können den massiven Fachkräftemangel sicher nicht lösen, aber sie können ein Baustein dafür sein. Zum Beispiel, indem man auf den Kontakten aus bestehenden Kooperationen aufbaut und gemeinsam Ausbildungspartnerschaften vereinbart. Dabei geht es um gemeinsame Projekte, die von vornherein auf Nutzen für das Partnerland, die Auszubildenden, für Deutschland als Aufnahmeland sowie idealerweise für die Arbeitgeber in beiden Ländern ausgerichtet sind.
Anpassungsqualifizierungen:
Bestehen zwischen einem ausländischen Berufsabschluss und dem jeweiligen deutschen Referenzberuf inhaltliche Unterschiede, können ausländische Arbeitnehmer Bildungsinhalte, die zum deutschen Berufsabschluss fehlen, in einer Anpassungsqualifizierung nachholen.
Anerkennungsverfahren:
Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten oder arbeiten wollen, können ihren Berufsabschluss in einem Anerkennungsverfahren als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkennen lassen.
Wie können auch die Partnerländer von solchen Kooperationen profitieren?
Das hängt stark von der jeweiligen Situation ab. In vielen Ländern gibt es eine hohe Jugendarbeitslosigkeit – einige versuchen, dem gezielt durch den „Export“ von Fachkräften in bestimmten Branchen entgegenzuwirken. Über Netzwerke, die sich im Zuge solcher Kooperationen bilden, können Kompetenzen wieder in das Partnerland transferiert werden. Ein Modell sind Projekte zur Qualifizierung von Fachkräften in Partnerländern, die mit ihren Abschlüssen dann sowohl in ihrer Heimat als auch in Deutschland arbeiten können. Denn es geht darum, unsere Partnerschaften künftig auch im Sinne unserer Fachkräftebedarfe zu gestalten, aber weiterhin zur sozioökonomischen Entwicklung der Länder beizutragen.
Muss es für ausländische Fachkräfte leichter werden, in Deutschland zu arbeiten?
Ja, und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird es das auch: Es sieht viele Erleichterungen für angehende Fachkräfte aus dem Ausland vor, zum Beispiel, dass sie bis zu drei Jahre für eine Anpassungsqualifizierung einreisen und bereits Nebenbeschäftigungen aufnehmen können. Zudem können Arbeitnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland künftig den oft langwierigen Anerkennungsprozess durch sogenannte Anerkennungspartnerschaften mit dem Arbeitgeber in Deutschland durchführen.
Programme für Mobilität in der Ausbildung:
Für die EU fördert das Programm „Erasmus plus“ Auslandsaufenthalte von
Auszubildenden und Ausbildungspersonal. Für das Nicht-EU-Ausland gibt es die Programme „Ausbildung weltweit“ und „Berufsbildung ohne Grenzen“.
Sie erwähnten, dass auch die Mobilität von heimischen Fachkräften bedeutsamer geworden ist. Warum ist das so?
Die Anforderungen einer global vernetzten Wirtschaft ändern sich – internationale Handlungskompetenz, interkulturelle Kompetenz, Sprachkenntnisse werden wichtiger. All das und andere wertvolle Erfahrungen schult man bei Auslandsaufenthalten. Bislang erleben nur sieben Prozent unserer Auszubildenden einen Auslandsaufenthalt – gegenüber 25 Prozent der Studierenden. Azubis müssen dieselben Möglichkeiten haben wie Studis, ihren Bildungsweg als „global citizens“ zu gestalten. Deswegen sind unsere Programme für Mobilität in der Ausbildung so zentral.
Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in:
BILDUNGSPRAXIS – didacta Magazin für berufliche Bildung, Ausgabe 4/2023, S. 28-29, www.bildungspraxis.de
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