Kultusministerin Wolff zum Qualitätssicherungsgesetz / "Das A und O ist der Unterricht"
Einen Richtungsentscheid für eine neue Qualität der Schulbildung und der Lehrerbildung in Hessen verspricht Kultusministerin Karin Wolff mit dem 3. Gesetz zur Qualitätssicherung in hessischen Schulen.
23.11.2004 Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und ChancenIn der Landtagsdebatte zur zweiten Lesung des Gesetzes sagte sie heute in Wiesbaden: "Wir nehmen den Elternwillen ernst und legen die Messlatte zuallererst an die Qualität des Unterrichts. Deshalb setzen wir auf eine Lehrerausbildung, die sich früher und stärker denn je an den Bedürfnissen der Schule orientiert." Das Gesetz soll im Januar 2005 in Kraft treten. Es beinhaltet eine umfassende Neuordnung der Lehrerbildung (Artikel 1) sowie Änderungen des Hessischen Schulgesetzes (Art. 2) und des Hochschulgesetzes (Art. 3).
Die Anforderungen im Beruf seien permanenten Veränderungen unterworfen. "Wir können nicht das einmal Erlernte einfach nur ein Berufsleben lang konservieren. Genau hier setzt unser neues Gesetz an, weil wir das lebensbegleitende Lernen zur Grundlage für die Lehrerbildung von morgen machen", sagte die Ministerin. Ein Schwerpunkt der neuen Lehrerbildung ist danach die Pflicht zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung, die stärker an den Erfordernissen der Schule ausgerichtet wird. "Die Schule selbst weiß am besten, welcher Unterricht mit neuen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgefrischt werden muss. Und für die erfolgreiche Personalentwicklung ist es zwingend, dass der Schulleiter diese Erfordernisse in Jahresgesprächen benennt und Kolleginnen und Kollegen jetzt gezielt zur Fortbildung schicken kann."
"Wir brauchen gute Lehrkräfte, die nicht nur wissen, was und wie sie zu unterrichten haben", sagte Wolff. Deshalb greife die neue Philosophie der Lehrerbildung schon im Studium: Damit Lehramtskandidaten ihre Vorstellungen vom Beruf möglichst rasch mit der Wirklichkeit im Unterricht abgleichen können, werden frühe Praktika verbindlich. "Wer eine Klasse mit 20 Kindern vor sich hat, der merkt schnell, ob sein Talent über die Theorie hinausgeht", so Wolff. Das neue Gesetz schreibe drei 4- bis 8-wöchige Praktika vor. Von der künftigen Baukasten-Struktur des Lehramtsstudiums verspricht sich die Ministerin eine Stärkung von Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften. "Ziel ist, dass unsere Lehrkräfte schon an der Uni möglichst viel über Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen erfahren", erklärte sie.
Um die Qualität der schulischen Angebote in Hessen weiter zu verbessern, verfolgt Wolff mit dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen, unter anderem die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges in der Mittelstufe. Die Allgemeine Hochschulreife wird danach an Gymnasien und Kooperativen Gesamtschulen schon nach 12 Jahren erreicht. Hessen findet damit Anschluss an andere Bundesländer und europäische Nachbarn, wo Jugendliche schon heute die Schule schneller durchlaufen und dadurch bessere Berufschancen haben. Die Schulzeitverkürzung im gymnasialen Bildungsgang beginnt mit der fünften Klasse ab dem Schuljahr 2005/06 in zwei Etappen: ein Teil der Schulen stellt 2005 um, ein anderer Teil 2006. Rund 15 Prozent der Schulen haben auf freiwilliger Basis bereits in diesem Schuljahr mit der Umstellung begonnen. "Die Anschlussfähigkeit bleibt erhalten", betonte Wolff. Schülerinnen und Schüler von Realschulen oder Integrierten Gesamtschulen können nach dem 10. Schuljahr auf die gymnasiale Oberstufe wechseln und, wie bisher, nach drei Jahren ihr Abitur machen.
Neuerungen gibt es auch im Bereich der Hauptschule: Für stärkere Hauptschüler legt der Gesetzentwurf mehr Gewicht auf den qualifizierten Hauptschulabschluss; zudem soll die 10. Klasse zum Mittleren Abschluss führen, um auch hier die Anschlussfähigkeit zu ermöglichen. Um Jugendliche, die vom schulischen Scheitern bedroht sind, zum Hauptschulabschluss zu führen und so deren Ausbildungs- und Beschäftigungschancen zu erhöhen, können Klassen mit erhöhten Praxisanteilen an Hauptschulen eingerichtet werden. In diesen so genannten SchuB-Klassen (Ausbildung in Schule und Betrieb) besuchen die Jugendlichen drei Tage in der Woche die Schule und absolvieren zwei Praxistage in Betrieben. Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeit der Querversetzung in einen anderen Bildungsgang von derzeit Jahrgangsstufe 5 auf Jahrgangsstufe 7.
Um das qualitativ hochwertige Schulangebot in ganz Hessen im Bestand zu sichern, legt der Gesetzentwurf erstmals Richtwerte für Jahrgangsbreiten fest. Die Richtwerte betragen 17 Schüler in der Hauptschule, 23 in der Realschule und 24 im Gymnasium. Sie gelten für Schulen der Sekundarstufen I und II, ausdrücklich nicht für Grundschulen. "Kinder in dünner besiedelten Regionen müssen den gleichen Zugang zu guter Bildung haben wie Kinder in Ballungsräumen. Weder bei der Lehrerversorgung noch bei der Unterrichtsqualität darf es ein Stadt-Land-Gefälle geben", erläuterte Wolff die Vorgabe. Zu kleine Jahrgangsbreiten seien pädagogisch nicht zu verantworten, weil Schülerinnen und Schüler so keine ausreichenden Wahlmöglichkeiten hätten. "Schule ohne Schüler macht keinen Sinn. Wird ein Bildungsangebot kaum mehr genutzt und es wird dennoch aufrecht erhalten, geht das zu Lasten der Bildungsgerechtigkeit", so Wolff.
Höchste Priorität habe die Unterrichtsversorgung. Da Lehrerstellen nicht beliebig vermehrbar seien, "können wir nicht zulassen, dass etwa in einer 7. Klasse nur 15 Kinder sitzen und in der gleichen Jahrgangsstufe einen Ort weiter 35 Kinder in zwei Klassen untergebracht werden", so Wolff. Durch Schülerlenkung könnten diese 50 Kinder auf je eine Klasse an beiden Standorten verteilt werden. "So können wir die Lehrkräfte gerecht verteilen, ohne dass gleich ein Bildungsangebot geschlossen werden muss", verdeutlichte sie. Der Landesrechnungshof habe für ein solches Vorgehen ein freies Potential von 600 Lehrkräften errechnet. "Wir werden die Stellen nicht einsparen, sondern im Sinne der Qualität sinnvoller einsetzen", sagte Wolff.
Ein Unterschreiten der Richtwerte verpflichtet den Schulträger, erstmalig bis März 2006 Umstrukturierungen von Schulen oder Schülerlenkungen vorzunehmen. Weil ein ausgeglichenes Bildungsangebot und die Erreichbarkeit von Schulen in Flächenkreisen anders zu beurteilen ist als in Städten, können regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. "Nur wenn es dem Schulträger trotzdem nicht gelingt, die Eltern von einem Bildungsangebot zu überzeugen, wird er handeln müssen", sagte die Ministerin.
Den Gesetzentwurf und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter www.kultusministerium.hessen.de.
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