Europa

Neue Berufsanerkennungsrichtlinie: Arbeitsplan zur Evaluierung des Zugangs zu reglementierten Berufen

Am 02.10.2013 hat die EU-Kommission eine [Mitteilung](http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/policy_developments/131002_communication_de.pdf) zur Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs vorgelegt. Sie setzt damit bereits den − noch gar nicht in Kraft getretenen − Art. 59 der neuen [Berufsanerkennungsrichtlinie](http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/policy_developments/modernising/COM2011_883_de.pdf) um, auf die sich Parlament und Rat im Sommer geeinigt hatten. Am 09.10.2013 fand hierzu die Abstimmung im Parlament statt. Erklärtes Ziel ist die Modernisierung der nationalen Vorschriften über den Zugang zu Berufen, um die Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU zu verbessern und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern.

14.10.2013 Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag

In einer ersten Phase soll eine Bestandsaufnahme vorgenommen werden. In einer zweiten Phase sollen eine gegenseitige Evaluierung sowie der Austausch von Best Practices stattfinden. Die Kommission will die betroffenen Interessengruppen konsultieren und evtl. im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen Vorschläge für weitere Reformen vorlegen. Die Mitgliedstaaten sollen nationale Aktionspläne aufstellen. Ergänzt wird die Mitteilung durch einen Bericht über die Ergebnisse eines in Bezug auf die Dienstleistungsrichtlinie bereits durchgeführten Peer-Reviews der Vorschriften zu Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen und Honorarordnungen in Bezug auf Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Veterinäre und Patentanwälte.

Das Vorhaben ist nach Einschätzung des DIHK nicht unumstritten. Die Initiative stellt die auch vom EuGH anerkannten nationalen Gestaltungsspielräume bei der Reglementierung von Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Qualitätssicherung in Frage. Dabei ist der Kopenhagen-Prozess auf Freiwilligkeit und Transparenz ausgelegt. Zudem gefährdet der Vorschlag das duale Aus- und Fortbildungssystems v. a. im Rahmen der Handwerksordnung, obwohl dies als Mittel der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gerade in den Krisen-Staaten gilt. (Stö/di)


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