Berufsvalidierung

Zeigen, was man kann

Seit dem Jahreswechsel können ungelernte Arbeitnehmer sich ihre beruflichen Kenntnisse offiziell bestätigen lassen. Bildungspraxis erklärt, wie das funktioniert und welche Vorteile Arbeitnehmer und Arbeitgeber davon haben. Von Vincent Hochhausen

27.02.2025 Bundesweit Artikel Bildungspraxis
  • Drei Menschen verschiedenen Alters mit Bauarbeiterhelmen und Warnjacken © Adobe Stock

Fast drei Millionen junge Menschen in Deutschland zwischen 20 und 35 Jahren haben keinen Berufsabschluss und absolvieren weder ein Studium noch eine Ausbildung. Das ist ein großes Problem – sowohl für die Wirtschaft, aber vor allem für diese Gruppe selbst, denn Ungelernte sind sechsmal häufiger arbeitslos als Menschen mit Berufsausbildung. Trotzdem arbeiten Millionen von Menschen ohne Berufsabschluss als Fachkräfte oder Spezialisten – laut Nationalem Bildungsbericht 2024 ist das bei 60 Prozent aller ungelernten Arbeitnehmer der Fall. Um dieser Gruppe eine Möglichkeit zu bieten, ihre Berufserfahrung anerkennen zu lassen, hat der Bundestag im Sommer 2024 das Gesetz zur Berufsvalidierung beschlossen. Es ermöglicht Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss, in einem Validierungsverfahren die Gleichwertigkeit ihrer beruflichen Handlungskompetenz mit Absolventen eines dualen Ausbildungsberufes feststellen zu lassen.

Nach dem Beschluss war allerdings noch offen, wie genau diese Validierungsverfahren geregelt werden sollten. Anfang November erließ die Bundesregierung eine Verordnung dazu. Diese besagt unter anderem, dass die Kammern für die Durchführung der Validierung verantwortlich sein werden. Bis Ende 2025 sollen die jeweils zuständigen Kammern durch Verwaltungsvereinbarungen untereinander und mit den Sozialpartnern die Methodik und Zuständigkeiten für die einzelnen Validierungen festlegen. Dazu soll auch die Veröffentlichung der „Feststellungsinstrumente“, also der Aufgabenarten gehören, die bei der Validierungsprüfung zum Einsatz kommen. Bis diese Vereinbarungen getroffen sind, ist theoretisch jede Kammer selbst für die Umsetzung von Validierungen zuständig, die in ihrem Bereich beantragt werden. Abgenommen werden diese Verfahren von Prüfungstandems aus zwei Prüfenden, die jeweils aus einem Vertreter der Arbeitnehmerund der Arbeitgeberseite bestehen. Die Berufsschulen sind bei der Berufsvalidierung also nicht beteiligt.

Im Überblick

› Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss, aber mehrjährige Berufserfahrung haben, können sich ab diesem Jahr ihre Berufskompetenzen als gleichwertig mit diesem Berufsabschluss anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmenden im Betrieb breit und umfassend eingesetzt wurden, mindestens 25 Jahre alt sind und eine Berufserfahrung von mindestens dem anderthalbfachen der Ausbildungsdauer vorweisen.

› Zuständig für die Validierungsverfahren sind die Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern. Durchgeführt werden die Validierungen von Prüfungstandems aus zwei Prüfenden, die von der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stammen.

› Die Kosten für die Berufsvalidierung tragen die Teilnehmenden.

Die Zielgruppe ist groß

Für Arbeitnehmende ohne Berufsabschluss eine Möglichkeit der Validierung ihrer fachlichen Kompetenzen zu schaffen, geht auf eine EU-Empfehlung von 2011 zurück. Ab 2015 entwarfen und testeten der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH, die Deutsche Industrie- und Handelskammer DIHK sowie der Verband der Landwirtschaftskammern, gefördert vom BMBF, ein solches Validierungsverfahren im Projekt Valikom. „Das Projekt zeigte vor allem, dass eine solche Validierung machbar ist und dass es unter den Projektbedingungen durchaus eine größere Zielgruppe dafür gab. Tatsächlich finden sich viele Kernelemente des Valikom-Verfahrens auch im neuen Gesetz wieder“, sagt Daike Witt, die beim ZDH das Projekt betreute. Bei der nun geltenden Validierung ist allerdings der Zugang zum Verfahren stärker begrenzt. Es sieht vor, dass nur Arbeitnehmer mit breiter Berufserfahrung, die älter als 25 Jahre sind, teilnehmen können. Zudem hatte das Verfahren aus dem Valikom-Projekt noch vorgesehen, Defizite bei den beruflichen Kenntnissen gegenüber dem Referenzberuf konkret zu definieren, damit diese in Nachqualifizierungen nachgeholt werden. Das neue Gesetz beinhaltet diese Regelung nicht.

Es braucht Förderprogramme

Witt ist dennoch optimistisch, dass das neue Verfahren gut angenommen wird. Valikom habe gezeigt, dass ein solches Zertifikat über die eigenen Fähigkeiten für die Teilnehmenden wertvoll sei – sowohl für den Arbeitsmarkt als auch für die individuelle berufliche Entwicklung. Auch Unternehmen hätten Gründe dafür, ihren Mitarbeitenden eine solche Validierung zu ermöglichen, so Witt: „Man muss heute in Zeiten des Fachkräftemangels Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitern zeigen und sie fördern. Eine Validierung kann zum Beispiel auch dabei helfen, Beförderungen intern zu begründen.“ Ähnlich sieht es Kathrin Tews, Referatsleiterin Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Kompetenzerfassung bei der DIHK. Sie kritisiert zwar, dass das nun festgelegte Verfahren aufwändiger gestaltet sei, als nötig. Trotzdem glaubt sie, dass damit den Berufserfahrenen ohne formalen Abschluss neue Möglichkeiten eröffnet werden. So würden Betriebe eine verlässliche Einschätzung der beruflichen Kompetenzen erhalten und könnten die Mitarbeitenden entsprechend ihrer Fähigkeiten im Arbeitsleben einsetzen oder sie weiterqualifizieren. Obwohl die Kosten anders als im Valikom-Projekt von den Teilnehmenden selbst getragen werden müssen: „Die Validierung ist dennoch interessant für ungelernte Arbeitnehmer, die aufsteigen wollen und kann für Unternehmen ein weiterer Baustein in einer Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung sein.“

Dieser Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in: BILDUNGSPRAXIS – didacta Magazin für berufliche Bildung, Ausgabe 1/2025, S. 26-27, www.bildungspraxis.de



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