Bundeskabinett beschließt Errichtung der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung"

Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem die "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" in der Trägerschaft des Deutschen Historischen Museums (DHM) errichtet wird.

03.09.2008 Pressemeldung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Zugleich wird das DHM - bisher in der Rechtsform einer GmbH geführt - in eine selbständige bundesunmittelbare Stiftung umgewandelt. Durch die Errichtung der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" wird eine neue und endgültige Rechtsform geschaffen, die das DHM anderen großen Geschichtsmuseen gleichstellt.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: "Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird einem wichtigen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprochen. Wir wollten im Geiste der Versöhnung ein `sichtbares ZeichenŽ gegen Flucht und Vertreibung in Berlin errichten. Bereits im März hat die Bundesregierung das grundlegende Konzept dazu verabschiedet. Die Einrichtung einer Ausstellungs- und Dokumentationsstätte kann nun nach dem parlamentarischen Verfahren und der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag realisiert werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zugleich eine tragfähige rechtliche Grundlage für das DHM als Stiftung geschaffen."

Die unselbständige "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" in Trägerschaft der Stiftung DHM wird im Deutschlandhaus am Anhalter Bahnhof in Berlin eine Ausstellungs- und Dokumentationsstätte zur Erinnerung und zum Gedenken an Flucht und Vertreibung unterhalten. Der zentrale Präsentationsteil der Stiftung wird konzeptionell und inhaltlich an die Ausstellung "Flucht, Vertreibung, Integration" der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" anknüpfen. Flucht und Vertreibung der Deutschen werden einen Hauptakzent der Dauerausstellung bilden. Einzubeziehen sind darüber hinaus auch andere Flucht- und Vertreibungssituationen in Europa im 20. Jahrhundert, darunter auch jene, die von deutscher Seite veranlasst wurden. Ergänzende Wechselausstellungen werden vielfältige Einzelaspekte der Gesamtthematik vertiefen. Ein Dokumentations- und Informationsbereich wird darüber hinaus auf der Grundlage der Zusammenarbeit mit Museen und Einrichtungen aus dem In- und Ausland Forschungsergebnisse präsentieren und weitere Forschungen anregen.

Staatsminister Bernd Neumann war es im Februar 2008 in Warschau gelungen, bei einem Gespräch mit dem Staatssekretär in der Kanzlei des Ministerpräsidenten, Professor W?adys?aw Bartoszewski, das Verständnis der polnischen Seite für das Vorhaben zu erreichen. In einem wissenschaftlichen Beraterkreis ist eine dauerhafte Beteiligung auch ausländischer Experten, insbesondere aus den östlichen Nachbarstaaten, vorgesehen. Am 12. Dezember 2008 wird unter internationaler Beteiligung in Berlin ein wissenschaftliches Symposium zum Thema "Flucht, Vertreibung und Versöhnung" stattfinden.

Nach endgültiger Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs durch den Deutschen Bundestag - voraussichtlich im Herbst - werden die für die "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" vorgesehenen Gremien (Stiftungsrat und wissenschaftlicher Beraterkreis) besetzt.

Der Deutsche Bundestag hat für vorbereitende Maßnahmen der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" 1,2 Millionen Euro für das laufende Jahr bereitgestellt. Bis 2011 sind im Finanzplan des Bundes jährlich 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

Der Gesetzentwurf wird unter www.kulturstaatsminister.de eingestellt.

Anlagen zum Download:
Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung DHM und Errichtung der "Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung" (Stand: 3.9.2008) PDF, barrierefrei (170,9 KB)


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