Der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, Kultusstaatssekretär Georg Wacker, fordert Gesetzesverbesserungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Der Ehrenamtsbeauftragte der Landesregierung, Kultusstaatssekretär Georg Wacker MdL, hat die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD aus Baden-Württemberg zu einem Bündnis für das Ehrenamt aufgerufen. Die Bundesregierung laufe Gefahr, mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements "auf halbem Weg stehen zu bleiben".
09.05.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-WürttembergVor dem Beginn der parlamentarischen Beratungen am morgigen Donnerstag (10. Mai) appellierte Wacker in einem Schreiben an die Mandatsträger, sich im Bundestag für weitere Verbesserungen einzusetzen. Konkret sollen sich die Abgeordneten für die erstmalige Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale für Vereinsvorstände stark machen. Auch eine Anhebung des Höchstbetrags für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen auf eine Million Euro sei im Interesse Baden-Württembergs.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei bereits in vielen Punkten durch die inhaltlichen Initiativen der Länder und Baden-Württembergs geprägt, hob Wacker hervor. Als Beispiel nannte der Ehrenamtsbeauftragte die geplante Erhöhung der Übungsleiterpauschale von heute 1.848 Euro auf zukünftig 2.100 Euro jährlich. Die ebenfalls vorgesehene Anhebung der Besteuerungsgrenze für Einnahmen von Vereinen aus Wirtschaftsaktivitäten von 30.678 auf 35.000 Euro jährlich sei auch ein Erfolg für Baden-Württemberg und Ergebnis "jahrelanger Überzeugungsarbeit". Die erste Initiative aus dem Südwesten in der Länderkammer dazu stammte aus dem Jahr 1999.
Vor diesem Hintergrund sei der von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück vorgesehene Maßnahmenkatalog zur Stärkung des Ehrenamtes bereits ein "Schritt in die richtige Richtung", betonte Wacker. Allerdings bleibe die Initiative der Bundesregierung an einigen Stellen noch hinter den berechtigten Erwartungen der ehrenamtlich Aktiven zurück. "Die Beratungen im Plenum und in den Ausschüssen bieten die Chance, weitere Verbesserungen zu erreichen." Dazu zählt Wacker die erstmalige Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände in Höhe von 600 Euro. "Einen Verein, egal welcher Größe, führt man heute nicht mehr nebenher. Mit der Einführung einer steuerfreien Aufwandspauschale honorieren wir das bürgerschaftliche Engagement in solchen arbeitsintensiven Vereinsämtern", sagte der Kultusstaatssekretär.
Eine Herzensangelegenheit des "Stiftungslandes" Baden-Württembergs sei die Anhebung des Höchstbetrags für Zuwendungen in den Vermögensstock von gemeinnützigen Stiftungen auf eine Million Euro. Dies habe der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf bereits empfohlen. Es sei jedoch bislang bei der ursprünglich vorgesehenen Anhebung von rund 300.000 auf 750.000 Euro geblieben. Wacker appellierte deshalb an die Bundestagsabgeordneten aus dem Südwesten, den von der Länderkammer eingebrachten Änderungsvorschlag im Gesetzestext zu verankern. Die Anhebung erleichtert die Arbeit der Stiftungen für das Allgemeinwohl spürbar. Wacker erinnerte die Abgeordneten daran, dass Baden-Württemberg ein "Land der Stiftungen" sei. Deren Tätigkeit entfalte in vielen gesellschaftlichen und kulturellen Bereichen eine "segensreiche Wirkung" entfalteten.
Des Weiteren soll die Aufzählung der gemeinnützigen und damit spendenbegünstigten Zwecke in der Abgabenordnung nicht, wie bislang vorgesehen, abschließend formuliert werden. Dadurch bestehe die Möglichkeit, flexibel auf gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklungen zu reagieren.
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