Digitalisierung

Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Kinder- & Jugendmedienschutz

Die Bundesregierung hat die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Damit beginnt nach Abschluss der Arbeit der Expertenkommission die konkrete Umsetzung erster Maßnahmen.

14.10.2026 Bundesweit Pressemeldung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Ein Kleinkind sitzt auf einem Sofa und schaut auf ein Tablet. © Adobe Stock Mit dem „KI-Seepferdchen“ will die Bundesregierung zeitnah ein altersgerechtes Angebot zur Vermittlung von KI-Basiskompetenzen für Kinder im Grundschulalter auf den Weg bringen und dessen bundesweit einheitliche Verbreitung fördern.

Die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission bilden dafür eine zentrale Grundlage. Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung: Mit den Eckpunkten für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt schaffen wir als Bundesregierung die Grundlage, damit Kinder und Jugendliche auch in der digitalen Welt sicher und selbstbestimmt aufwachsen können. Schutz, Befähigung und Teilhabe – das ist unser Auftrag. Das Netz ist längst der Alltag insbesondere der Jugendlichen – deshalb wollen wir sie auch nicht aus der digitalen Welt aussperren, sondern sie stark und wetterfest machen. Schluss mit Cybermobbing genau wie mit Dauer-Scrolling! Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken — sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“ Um den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt grundlegend zu stärken und weiterzuentwickeln, hat die Bundesregierung eine unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Am 11. September 2026 hat die Kommission mit der Vorlage ihres Abschlussberichts ihre Arbeit beendet.

Die Bundesregierung verfolgt einen Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder und Jugendliche sollen vor Gefahren geschützt, zugleich zu einem kompetenten und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden und an der digitalen Welt teilhaben können. Mit den Eckpunkten legt die Bundesregierung dar, welche ersten Maßnahmen sie auf dieser Grundlage umsetzen will.

Klare Regeln für Plattformen und soziale Netzwerke

Ein Schwerpunkt liegt auf der europäischen Regulierung. Die Bundesregierung wird sich in den Verhandlungen zum EU KIDS Act, die das Bundesfamilienministerium für Deutschland federführend begleitet, dafür einsetzen, dass unter 13-Jährige grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken haben und dass das Prinzip „Safety by Design“ konsequent umgesetzt wird.

Dazu gehört, suchtfördernde Designs bereits bei der Entwicklung digitaler Anwendungen zu verhindern. Algorithmische Empfehlungssysteme sollen standardmäßig deaktiviert sein. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu begrenzen und zu verhindern, dass schädliche Dienste überhaupt auf den Markt kommen. Zugleich sollen Eltern davon entlastet werden, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für den EU KIDS Act sieht neben Vorgaben für soziale Netzwerke auch abgestufte Regelungen für Online-Games, App-Stores, Betriebssysteme und KI-Begleiter vor.

Nationale Übergangsregelung für soziale Netzwerke

Solange auf europäischer Ebene kein Mindestalter für die Nutzung sozialer Netzwerke festgelegt ist, will die Bundesregierung eine nationale Übergangsregelung schaffen. Diese soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen. Ausgenommen sein sollen nachweislich kindgerechte Angebote. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen.

Altersverifikation stärken

Eine verlässliche Altersverifikation ist eine wichtige Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendschutz. Die Bundesregierung wird deshalb ab 2027 mit der deutschen Umsetzung der EUDI-Wallet „d-you“ eine zuverlässige Möglichkeit zur Altersverifikation gegenüber digitalen Diensten bereitstellen.

Digitale Lebenswelt in der Kinder- und Jugendhilfe verankern

Die Kinder- und Jugendhilfe soll stärker auf die digitale Lebenswelt junger Menschen ausgerichtet werden. Dies soll im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) klargestellt werden.

Dabei steht die präventive Förderung von Medienkompetenz im Mittelpunkt, welche unter anderem im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, in der Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Familienbildung verankert werden soll.

Eltern stärken – Verantwortung der Plattformen bleibt

Für eine sichere digitale Umgebung sind in erster Linie die Plattformbetreiber verantwortlich. Ergänzend begleiten Eltern die Mediennutzung ihrer Kinder entsprechend deren Alter und Reife. Sie gestalten die Medienerziehung eigenverantwortlich und am Wohl des Kindes orientiert. Eine bundesweite Informations- und Sensibilisierungskampagne soll Eltern über Gefahren digitaler Medien informieren und auf Unterstützungsangebote hinweisen.

Die Verantwortung der Online-Plattformen wird dadurch nicht auf die Eltern verlagert. Vielmehr sollen Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.

Medienkompetenz und KI-Kompetenz von Anfang an stärken

Kinder und Jugendliche sollen zu einem selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden. Deshalb will die Bundesregierung die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften stärken.

Dazu gehört auch der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Kinder und Jugendliche sollen KI-Anwendungen erkennen, ihre Möglichkeiten und Risiken reflektiert einschätzen und sie kompetent nutzen und mitgestalten können.

Mit dem „KI-Seepferdchen“ will die Bundesregierung zeitnah ein altersgerechtes Angebot zur Vermittlung von KI-Basiskompetenzen für Kinder im Grundschulalter auf den Weg bringen und dessen bundesweit einheitliche Verbreitung fördern.

Zugleich setzt sich die Bundesregierung für den Ausbau und die Weiterentwicklung kindgerechter Online-Angebote ein. Sie sollen Kindern altersgerechte Medienerfahrungen ermöglichen.

Gesundheitliche Folgen früher erkennen

Die Bundesregierung will die gesundheitliche Vorsorge stärker nutzen, um Eltern frühzeitig über die Folgen übermäßiger Mediennutzung zu informieren. Dabei sollen auch Gesundheitsrisiken besser erkannt und Eltern gezielt beraten werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im August 2026 eine Förderrichtlinie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Bildschirmmedien auf Kinder im Alter von null bis sechs Jahren veröffentlicht. Ebenfalls im August beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss die Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren sowie die Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Gelben Heft.

Kinder-Online-Wache und mehr Schutz vor digitaler Gewalt

Die Bundesregierung will sich gegenüber den Ländern für die Einrichtung einer Kinder-Online-Wache einsetzen. Als kindgerecht gestaltete Variante bestehender Online-Wachen der Länder soll sie einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen.

Schulen und Bildungseinrichtungen sollen über das Angebot informieren. Auch ergänzende pädagogische Beratungsangebote sollen über die zentrale Kinder-Online-Wache auffindbar sein.

Gemeinsame Verantwortung

Die Bundesregierung versteht den Kinder- und Jugendmedienschutz ausdrücklich als gemeinsame Aufgabe. EU, Bund, Länder und Kommunen, Plattformen und Anbieter, Schulen und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Wissenschaft, Eltern und junge Menschen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft.

Das Bundesfamilienministerium wird den strukturierten Austausch mit den Ländern und den zuständigen Fachministerkonferenzen aufnehmen. Zudem wird es die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Bundeszuständigkeiten ressortübergreifend koordinieren.

Die Eckpunkte bilden damit den ersten Schritt hin zu einer umfassenden Neuordnung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Die Bundesregierung wird weitere Handlungsempfehlungen der Expertenkommission prüfen und schrittweise in zusätzliche Maßnahmen überführen.

Das Eckpunktepapier finden Sie auch hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/eckpunkte-kinder-und-jugendmedienschutz


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