Ein Jahr vor der Bundestagswahl wird die Kulturpolitik noch einmal richtig spannend
In gut einem Jahr befinden wir uns wenige Wochen vor der Bundestagswahl. Vorausgesetzt, dass es die Regierungskoalition noch schafft, rechtzeitig den Entwurf für ein neues Wahlgesetz vorzulegen, dieses im Deutschen Bundestag durchzusetzen und dann auch noch vor dem sicherlich wieder angerufenen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bestehen, wird im September 2013 der 18. Deutsche Bundestag gewählt werden. Und in den Parteien wird bereits mächtig mit den Hufen gescharrt, wer welchen Listenplatz bekommen soll und wie die Wahlaussichten sind. Dennoch, ein knappes Jahr hat die Koalition noch Zeit, Kulturpolitik zu gestalten und vieles gibt es noch zu tun.
27.08.2012 Pressemeldung Deutscher Kulturrat e.V.Verwaister und vergriffener Werke
Vertändelt wurde die Chance mit einer Regelung zur digitalen Zugänglichmachung verwaister und vergriffener Werke, europaweit Maßstäbe zu setzen und den Bibliotheken die Möglichkeit zu geben, rechtssicher die Bestände zu digitalisieren und zugänglich zu machen. Hier wäre ein wichtiger Beitrag zur Wissensgesellschaft zu leisten gewesen und Deutschland hätte sich beim Aufbau einer europaweiten digitalen Bibliothek als treibende Kraft erweisen können. Auch wäre es möglich gewesen, damit Konzernen wie Google und ihren Anstrengungen zur ungefragten Digitalisierung von Werken den Wind aus den Segeln zu nehmen. Schade, abgestimmte Vorschläge aus dem Kulturbereich lagen vor, die einen tragfähigen Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen darstellten und der Bundesregierung auf dem Silbertablett serviert wurden. Taktisch nicht ganz so klug hat die SPD-Bundestagsfraktion diesen Vorschlag Eins zu Eins übernommen und damit letztlich für die Regierungskoalition verbrannt. Jetzt hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt und Deutschland hat sich nicht als Schrittmacher erwiesen.
Mehrwertsteuer
Die EU-Kommission treibt auch in Sachen Mehrwertsteuer für Kulturgüter die Koalition. Anfang des Jahres erklärte sie unmissverständlich, dass der europarechtswidrige ermäßigte Umsatzsteuersatz für den Kunsthandel in Deutschland von ihr nicht mehr akzeptiert wird und daher zum 1. Januar 2013 der volle Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Kunstwerken über den Handel erhoben werden muss. Welche anderen Formen das Steuerrecht bietet, um entstehende Wettbewerbsnachteile des deutschen Kunsthandels auszugleichen wird derzeit ausgelotet. Viel Zeit bleibt nicht mehr, bis zum Ende dieses Jahres muss eine Lösung gefunden werden.
Für Aufregung sorgt derzeit die geplante Regelung im Jahressteuergesetz, die Umsatzsteuerbefreiung privater Musik- und Tanzschulen aufzuheben. Private Musik- und Tanzschulen, die ähnliche Aufgaben wie öffentliche Einrichtungen übernehmen, können auf Antrag von der Umsatzsteuer befreit werden. Damit wurde nach langen Rechtsstreitigkeiten auch anerkannt, dass private Musik- und Ballettschulen einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses leisten, da für diese Berufe bereits im Kindesalter die Ausbildung beginnen muss. Ein kleiner Teil derjenigen, die eine private Musik- oder Ballettschule besuchen, wählt schließlich die künstlerische Laufbahn. Nach langen Auseinandersetzungen wurde die steuerliche Privilegierung der privaten Ballett- und Musikschulen nicht zuletzt durch den massiven Einsatz der Kultusministerkonferenz vor gut zehn Jahren durchgesetzt und funktioniert seither. Im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 ist nun vorgesehen, dass die Steuerbefreiung nur noch unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich sein soll. Zu diesen Voraussetzungen soll unter anderem gehören, dass keine systematische Gewinnerzielung angestrebt werden darf, wenn der erteilte Unterricht auch zur Freizeitgestaltung dient. Dieses stellt nun alle wirtschaftlichen Grundsätze auf den Kopf. Denn natürlich muss eine private Musik- oder Ballettschule eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen, ansonsten wäre sie kein Unternehmen. Da wiederum die privaten Musikerzieher, die vielfach auf Honorarbasis an privaten Musikschulen unterrichten, von der Umsetzsteuer befreit sind, entsteht weitere Verwirrung. Es wird im Zuge der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2013 erforderlich sein, Licht in das Wirrwarr der umsatzsteuerlichen Einstufung von privaten Musik- und Tanzerziehern bzw. Musik- und Ballettschulen zu bringen und für eine adäquate Lösung zu streiten. Hier sind sowohl Kulturstaatsminister Bernd Neumann als auch der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto gefragt, die mit der gemeinsamen Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft diesen Bereich eigentlich stärken wollen. Zweifelsohne gehören private Musik- und Ballettschulen zur Kulturwirtschaft auch wenn sie vielleicht weniger publicity-trächtig sind als der im Jahr 2010 als herausragender Kreativpilot von der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft ausgezeichnete Erfinder eines Bratwursttoaster.
Urheberrecht
Gefragt ist diese Initiative letztlich auch in Sachen Urheberrecht. Der Deutsche Kulturrat hat bereits vor Jahren unterstrichen, dass das Urheberrecht das Marktordnungsrecht der digitalen Welt ist. Erfolg kulturwirtschaftlicher Unternehmen ist auch davon abhängig, dass die geschaffenen Werke ökonomisch verwertet werden können. Dass das bestehende Urheberrecht hierfür angepasst werden muss, ist unstreitig - manche sprechen sogar vom Erfordernis eines neuen Urheberrechts für die digitale Welt - es muss aber auch passieren. Dass in dieser Legislaturperiode von Seiten der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der seit langem angekündigte Korb III Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vorgelegt wird, kann langsam dem Reich der Legenden zugewiesen werden. Eigentlich sollten auch keine Erwartungen mehr gehegt und geweckt, sondern die Kraft darauf verwendet werden, die Zeit zu nutzen, für die nächste Wahlperiode konkrete Vorschläge im Urheberrecht auszuarbeiten, die dann auch umgesetzt werden können. Zugleich könnten in dieser Wahlperiode noch kleinere Vorhaben wie die bereits erwähnte Regelung zu verwaisten und vergriffenen Werken oder auch die Ausdehnung der Hinterlegungspflicht bei gesetzlichen Vergütungsansprüchen auf Tarifstreitigkeiten endlich auf den Weg gebracht werden. Hier hat bereits die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland" Handlungsbedarf angemeldet, der vom Deutschen Kulturrat mit Nachdruck unterstützt wurde.
Rentenversicherung
Mit der Einbeziehung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung wird es in der Legislaturperiode wohl nichts mehr werden. Bundesarbeitsminister von der Leyen verfolgt hier einen Zickzackkurs, der es schwer macht zu erkennen, wohin die Reise gehen soll. Untersuchungen belegen, dass gerade in der Kultur- und Kreativwirtschaft die Zahl der Selbständigen deutlich steigt und gleichzeitig die der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgeht. Ein Teil der Selbständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft ist in der Künstlersozialversicherung versichert, andere können sich für das Alter in berufsständischen Versorgungswerken absichern. Es bleibt aber eine Versorgungslücke für diejenigen, die die Kriterien zur Aufnahme in die Künstlersozialversicherung nicht erfüllen und nicht in einem berufständischen Versorgungswerk Mitglied werden können. Die Idee, Selbständige, wie es in anderen europäischen Ländern längst üblich, in das System der gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen, ist daher im Kern richtig und begrüßenswert. Mit Blick auf die zu zahlenden Beiträge müssen allerdings die besonderen Bedingungen der Selbständigen im Blick gehalten werden. Von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde stets unterstrichen, dass es bei der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für Selbständige gerade auch um jene Selbständigen geht, die ein kleines Einkommen haben und daher drohen in die Altersarmut zu rutschen. Wenn dieses Ziel ernsthaft verfolgt wird, müssen die Beiträge so bemessen sein, dass sie auch finanzierbar sind. Die als Gerücht kursierenden Monatsbeiträge von bis zu 400 Euro Rentenversicherungsmindestbeitrag sind gerade für Existenzgründer nicht aufzubringen.
Künstlersozialversicherung
Mit gemischten Gefühlen ist die geplante Anhebung des Abgabesatzes zur Künstlersozialversicherung zu sehen. Einerseits ist eine Anhebung von 3,9% auf 4,1% ein kleiner Schritt, der als normal zu verkraftende Schwankung angesehen werden kann. Andererseits darf diese Anhebung nicht der Vorbote für ein erneutes Hochschnellen des Abgabesatzes sein. Bereits in der Debatte zur Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für den Kunsthandel wurde von Seiten des Kunsthandels die Belastung durch die Künstlersozialabgabe ins Feld geführt und argumentiert, dass der deutsche Kunsthandel gegenüber seinen europäischen Konkurrenten benachteiligt wird. Sollte der Abgabesatz sich weiter nach oben entwickeln, droht der mühsam errungene Waffenstillstand zwischen Künstler- und Verwerterseite wieder zu wackeln. Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Hans-Joachim Otto hatten im März dieses Jahres den Vorschlag einer Erhöhung des Bundeszuschusses auf 25% ins Spiel gebracht. Dieser Vorschlag gewinnt an zusätzlichem Reiz, wenn ein Blick auf den Abgabesatz und die dramatisch schmelzenden Rücklagen bei der Künstlersozialkasse geworfen wird.
Kulturelle Bildung
Positiv sind die Anstrengungen im Bereich der kulturellen Bildung. Hier scheint sich geradezu ein Wettbewerb der Bundesressorts anzubahnen, wer am meisten für die kulturelle Bildung tut. Öffentlichkeitswirksam verteidigte Bundesarbeitsministerin von der Leyen im letzten Jahr ihre Bildungsgutscheine. Statt einer Erhöhung der Regelsätze für Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II sollten die Bildungsgutscheine dazu dienen, Kindern aus sozial schwächeren Familien auch die Teilhabe an kultureller Bildung zu ermöglichen. Mit glänzenden Augen wurde davon gesprochen, dass auch Kinder aus sogenannten Hartz-IV Familien mit Hilfe der Bildungsgutscheine die Musikschule besuchen können. Abgesehen davon, dass die Wartelisten für Plätze an Musikschulen einen schnellen Zugang nicht einfach machen, scheinen die Angebote der kulturellen Bildung nicht präferiert zu werden, wenn es um den Einsatz der Bildungsgutscheine geht. Hier ist nach zwei Richtungen zu fragen: Zum einen scheinen sich insgesamt die Erwartungen an die Wirkungsweise der Bildungsgutscheine nicht zu erfüllen, zum anderen ist für Akteure der kulturellen Bildung offenbar nicht einfach sozial Benachteiligte zu erreichen. Das wird auch der Prüfstein bei den Bündnissen für Bildung zu sein, die von Bundesbildungsministerin Schavan gefördert werden. Ende Juli endete hierfür die Ausschreibungsfrist. Ziel des Förderprogramms "Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung" ist es, auf der lokalen Ebene Bildungsbündnisse zu ermöglichen, die kulturelle Bildungsangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche außerhalb der Schule unterbreiten. Die Idee dahinter ist, dass vor Ort die verschiedenen Akteure zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Stärken einbringen. Für die Akteure der kulturellen Bildung wird es eine Chance sein, ihre fachlichen Kompetenzen in der kulturellen Bildung in die Bündnisse einzubringen, um dann beispielsweise von den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände in der sozialen Arbeit profitieren zu können. Mit deutlich weniger finanziellem Engagement, aber nicht weniger wirkungsvoll verfolgt Kulturstaatsminister Neumann das Thema kulturelle Bildung. In diesem Jahr wird zum vierten Mal der BKM-Preis für kulturelle Bildung verliehen. Zum anderen werden Modellprojekte zur künstlerisch-kulturellen Bildung gefördert. Kein Aufheben von dem Thema macht Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, obwohl sie mit der Verantwortung für den Kinder- und Jugendplan des Bundes und den Bundesaltenplan zwei Förderinstrumente in der Hand hat, mit denen nachhaltig die Strukturen der kulturellen Bildung unterstützt werden. Aber vielleicht wird sie durch den Wettbewerb der anderen doch noch angestachelt, denn dieser soll bekanntlich ja das Geschäft beleben.
Ein gutes Jahr vor der Wahl wird es spannend, was die Regierung noch vor hat, aber auch welche kulturpolitischen Perspektiven die Opposition für die nächste Legislaturperiode entwirft. Wir sind gespannt auf einen kulturpolitisch heißen Herbst.
Autoren des Beitrages:
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates.
Gabriele Schulz, Stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kulturrates.
Der Text wurde der aktuekllen Ausgabe von Politik und Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates entnommen (www.kulturrat.de/puk/puk05-12.pdf).
Weitere Informationen zum kulturpolitischen Wahlversprechen-Check finden Sie unter: www.kulturrat.de/wahlversprechen
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