Extremismusklausel

Extremismusklausel ist demokratiepolitisch fatal und kontraproduktiv

Zur Extremismusklausel von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, die am 6. Oktober 2010 initiiert worden war, erklären Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse und der Sprecher der Arbeitsgruppe Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix:

05.10.2011 Pressemeldung Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Vor einem Jahr verkündete Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ein für ihr Ministerium offenkundig zentrales Vorhaben im Bereich der Extremismusprävention. Dafür genügte der Ministerin eine Twitter-Eklärung: Danach verlangt sie seitdem von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus ein Bekenntnis zu unserer Verfassung.

Seit Januar dieses Jahres müssen Initiativen eine vom Bundesfamilienministerium beschönigend "Demokratieerklärung" genannte Klausel unterzeichnen. Darin sollen sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und dafür Sorge tragen, dass dies auch für eventuelle Kooperationspartner gilt. Sie sollen also auch für die Gesinnung Dritter haften. Wer diese Erklärung nicht unterschreibt, erhält keine Förderung. Wer gegen sie verstößt, muss mit der Rückforderung von Fördergeldern rechnen. Dieses Vorgehen ist demokratiepolitisch fatal, es ist kontraproduktiv und es widerspricht dem Geist unserer Verfassung.

Aufgrund der Einführung der Extremismusklausel verzichten zahlreiche Initiativen auf eine Förderung oder stellen erst gar keine Anträge mehr. Viele reduzieren ihr Engagement, weil sie das ihnen staatlicherseits entgegengebrachte Misstrauen nicht akzeptieren wollen. Durch die fatale Bewilligungspraxis der Bundesregierung steht zu befürchten, dass die über viele Jahre gewachsene Landschaft an Initiativen und Projekten für die Stärkung demokratischer Kultur spürbar und nachhaltig ausgedünnt wird.

Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis der erste Träger gegen die Extremismusklausel klagen wird. Bundesministerin Kristina Schröder sollte dem zuvorkommen, ehe sie durch die Gerichte auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit und auf den Boden des Grundgesetzes zurückgezwungen wird.


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