Jugendämter nahmen im vergangenen Jahr 234 Kinder und Jugendliche in Obhut

Im Jahr 2007 nahmen die saarländischen Jugendämter 234 Kinder und Jugendliche in Obhut, darunter 136 Mädchen. Dies waren nach Mitteilung des Statistischen Amtes 74 junge Menschen mehr als im Vorjahr. Der starke Anstieg um fast 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr könnte bei den Jugendhilfebehörden bedingt sein durch die bundesweit bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen und die damit einher gehende verstärkte Sensibilität in der Öffentlichkeit.

20.06.2008 Saarland Pressemeldung Statistisches Amt Saarland

177 Minderjährige waren während der Maßnahme in einer Einrichtung untergebracht, 48 bei einer geeigneten Person und die restlichen neun in einer sonstigen betreuten Wohnform. Von den betroffenen Minderjährigen lebten 141 vor der Inobhutnahme bei den Eltern bzw. Stiefeltern, 73 bei einem allein erziehenden Elternteil.

In 75 Fällen waren es die Minderjährigen selbst, die die Maßnahme anregten. In weiteren 98 Fällen wurden die Jugendämter durch den Sozialen Dienst bzw. durch die Ordnungsbehörden oder die Polizei auf eine akute Gefährdung aufmerksam gemacht. 70 junge Menschen wurden in Obhut genommen, nachdem sie von zu Hause ausgerissen waren. An einem jugendgefährdenden Ort hielten sich 40 Minderjährige auf.

Nicht ganz die Hälfte der jungen Menschen war zwischen 14 und 18 Jahre alt, 67 befanden sich im schulpflichtigen Alter und 56 waren noch keine sechs Jahre alt. 30 der Betroffenen (12,8 %) hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Mehr als ein Drittel der Maßnahmen konnte in der ersten Woche beendet werden, 69 dauerten eine bis zu zwei Wochen und 78 Maßnahmen wurden länger als zwei Wochen durchgeführt. In knapp der Hälfte der gemeldeten Fälle endete die Maßnahme mit der Rückkehr der Kinder und Jugendlichen zu den Personensorgeberechtigten. In 79 Fällen wurden erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses eingeleitet.

Bei den Inobhutnahmen handelt es sich um eine Schutzmaßnahme für Kinder und Jugendliche, die wegen einer akuten Krisen- oder Gefährdungssituation kurzfristig sozialpädagogische Unterstützung benötigen. Zumeist sind Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils, Beziehungsprobleme oder Vernachlässigung des Kindes Anlass für die Maßnahme.


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