Bundesrat

Kinderlärm ist kein Grund zur Klage

Der Bundesrat hat gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms im Wesentlichen keine Einwände. Er bittet lediglich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie auch für den bisher nicht geregelten Bereich der Kindertagespflege mehr Rechtssicherheit zu erreichen ist.

15.04.2011 Pressemeldung Bundesrat

Mit dem Gesetzentwurf greift die Bundesregierung ein Anliegen des Bundesrates auf, welches er in Form einer Entschließung im März 2010 an diese herangetragen hatte. Die Länder vertraten die Auffassung, dass Kinderlärm grundsätzlich keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben sollte. Im Recht sei deshalb klar zum Ausdruck zu bringen, dass Kinderlärm sozialadäquat ist. Aus diesem Grund hatten sie um Prüfung gebeten, ob und wie das geltende Bundesrecht entsprechend verbessert werden könne.

Mit ihrem Gesetzentwurf entwickelt die Bundesregierung das Lärmschutzrecht entsprechend weiter, um den von Kindertageseinrichtungen, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärm zu privilegieren. Mit einer Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes stellt sie sicher, dass der von den genannten Einrichtungen hervorgerufene Lärm im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist. Zudem weist die Bundesregierung darauf hin, dass das zuständige Bundesministerium beabsichtigt, auch die Baunutzungsverordnung zu ändern. In reinen Wohngebieten sollen Kindertageseinrichtungen in einer Größenordnung, die der Gebietsversorgung angemessen ist, demnach generell zulässig sein.

Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms

Ansprechpartner

Bundesrat

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden