"Minister Dr. Klug, suchen Sie nach Möglichkeiten zur Einsparung innerhalb des Systems, aber außerhalb der Schule!"

Die Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein (IVL) macht Bildungsminister Dr. Klug Vorschläge, Personalkosten in seinem Ressort so umzusteuern, dass am Ende mehr Lehrerstellen dabei herauskommen, nachdem CDU-Chef de Jager zur Einigung mit der FDP im Lehrerstreit im NDR hatte verlauten lassen: "Mehr Geld für Bildung gibt es nur, wenn wir mehr einsparen als vorgesehen."

13.12.2011 Pressemeldung Interessenvertretung der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

"In diesem Zusammenhang sind endlich einmal die rund 670T € zu prüfen, mit denen sich Schleswig-Holstein jedes Jahr finanziell an der Kultusministerkonferenz (KMK) beteiligt, hinzu kommen noch kleinere Beteiligungen an so genannten KMK-Projekten", schlägt die IVL-Landesvorsitzende Grete Rhenius vor und fährt augenzwinkernd fort, "ein halbiertes Mitspracherecht Schleswig-Holsteins z.B. im Zentralen Ausschuss für das Deutsche Sprachdiplom würden unsere Schüler schon ganz gut verkraften!"

Weitere verzichtbare Aufgaben aus Sicht der IVL sind beispielsweise Mitgliedschaften in Koordinierungsausschüssen für den Schulfunk, Steuerungsgruppen und in diversen Beiräten innerhalb der KMK.

Die IVL sieht in der Aufforderung de Jagers, Bildungsminister Klug solle nach Optimierungsmöglichkeiten im Bildungssystem suchen, auch Möglichkeiten in der Neustrukturierung der unteren Schulaufsichtsbehörden. Nach Ansicht der IVL sollte geprüft werden, ob die gesetzlichen Aufgaben der Schulämter in Teilen nicht vom Ministerium bzw. den Schulleitungen geleistet werden könnten.

Rhenius abschließend: "Unser Land hat ganz andere Sorgen als Mitsprache in den genannten Kommissionen auszuüben. Sehr viel wichtiger ist die Bildung des Landes Schleswig-Holstein. Der bürokratische "Dinosaurier" KMK verspricht diese Zukunftsfähigkeit jedenfalls nicht - sein Nutzen ist weder dem pädagogischen Personal des Landes noch dem Steuerzahler zu vermitteln."

Die KMK stellt über sich selbst fest: "Ihre Beschlüsse sind keine Beschlüsse eines Verfassungsorgans mit der daraus folgenden Rechtswirkung; nur wenige Beschlüsse wurden in die Form gegenseitig rechtlich verpflichtender Staatsabkommen gebracht." (www.kmk.org)


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