Medienratgeber

Streaming & Downloads: Kinder für Urheberrechte sensibilisieren

Immer mehr Kinder und Jugendliche streamen Filme, laden Musik oder tauschen Dateien, oft ohne die Rechtslage zu kennen. „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“, der Medienratgeber für Familien, rät Eltern sich genau zu informieren, was ihr Kind herunterlädt oder streamt, es für Urheberrechte zu sensibilisieren und legale Alternativen anzubieten.

01.04.2016 Bundesweit Pressemeldung SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht
  • © www.pixabay.de

„Kinder sind sich oft nicht im Klaren darüber, dass mit den meisten Filmen und Musikdateien Urheberrechte verbunden sind“, sagt SCHAU HIN!-Mediencoach Kristin Langer. Auch viele Eltern sind sich da nicht immer sicher. Da sie aber für ihr minderjähriges Kind haften, ist es wichtig, dass sie sich über die Rechtslage informieren und mit ihrem Kind besprechen, was im Netz legal ist und was zu rechtlichen Folgen wie Abmahnungen führen kann. 

Über Urheberrechte im Netz aufklären

Es ist ratsam, dass Eltern ihr Kind früh beim Surfen begleiten sowie über Urheberrechte und rechtliche Risiken aufklären. Informationen dazu bieten internet-abc.de für Kinder, watchyourweb.de für Jugendliche sowie klicksafe.de und irights.info für Eltern. Am besten schließen Eltern mit ihrem Kind eine Vereinbarung (mediennutzungsvertrag.de oder surfen-ohne-risiko.net/netzregeln) ab, um zu belegen, dass sie ihrer Unterweisungspflicht nachgekommen sind.

5 Tipps für den kindgerechten Umgang mit Streaming und Downloads

  1. Über Urheberrechte sprechen und kindgerecht erklären.
  2. Vor allem unseriös wirkende Seiten genau prüfen.
  3. Sicherheitseinstellungen aktivieren und Filter verwenden.
  4. Legale Alternativen anbieten und gemeinsam ausprobieren.
  5. Bei rechtlichen Fragen an die Verbraucherzentrale wenden.

Seiten genau prüfen

Wichtig ist auch im Auge zu haben, welche Inhalte der Nachwuchs wo und wie nutzt. Während das Hoch- und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte auf Tauschbörsen wie Bearshare illegal ist, liegt das Streamen in einem rechtlichen Graubereich, da die Inhalte nur zwischengespeichert werden. Seiten wie kinox.to oder movie4k.to verweisen oft zu Raubkopien und sind meist in kleinen Staaten wie Tonga (.to) registriert, wo die Besitzer der Domain anonym bleiben und sich leichter vor Strafverfolgung schützen können. Auf solchen unseriösen Seiten lauern besonders ungeeignete Inhalte, Kosten- und Datenfallen sowie Sicherheitsrisiken, beispielsweise Viren und andere Schadsoftware, die sich auch ohne Installation übertragen können. 

Sicherheitseinstellungen und Filter verwenden

Hilfreich ist auch, Sicherheitseinstellungen bei internetfähigen Geräten zu aktivieren sowie eine technische Schutzmöglichkeit zu Nutzen. Für jüngere Kinder eignet sich z.B. der Kinderserver (kinderserver-info.de). Ein Jugendschutzprogramm ist für Jugendliche geeignet (jusprog.de, surf-sitter.de, sicherheitspaket.t-home.de/kinderschutz). Diese Systeme ersetzen jedoch nicht die aktive Medienerziehung durch die Eltern. Vor allem ältere Jugendliche können diese Sperren oft umgehen. Zudem funktionieren vom Browser unabhängige Tauschprogramme in der Regel weiter.

Legale Alternativen und kreative Seiten anbieten 

Als Alternative können Eltern gemeinsam mit den Kindern legale Angebote ausprobieren, etwa die Mediatheken der TV-Sender, Youtube oder kostenpflichtige Dienste wie Watchever, Maxdome, Amazon Prime Instant Video, Netflix oder iTunes. Bei Streamingportalen ist wo möglich ein Jugendschutz zu aktivieren, damit Kinder nur altersgerechte Filme und Sendungen ansehen können. 

Möchten Kinder Medien selbst erstellen, können sie altersgerechte, werbefreie Seiten wie auditorix.de und juki.de nutzen. Bei selbsterstellen Inhalten wie Bild-Collagen oder Clips mit Musik sind auch die Urheberrechte zu achten. Empfehlenswert sind Medien mit einer Creative-Commons-Lizenz, die Nutzern die Verwendung etwa zu privaten Zwecken gestattet. Eine Übersicht bietet medienpaedagogik-praxis.de/kostenlose-medien. Weitere Ideen zur kreativen Mediennutzung und kindgerechte Bild-, Video- und Musikportale finden Eltern auf schau-hin.info. 

An die Verbraucherzentrale wenden

Bei rechtlichen Fragen ist es ratsam sich an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden und den Sachverhalt zu schildern. Informieren können sich Eltern auch über surfer-haben-rechte.de. Das Projekt dazu endete jedoch am 31.12.2015, so dass diese Site nicht weiter aktualisiert wird. 

„SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der beiden öffentlich-rechtlichen Sender Das Erste und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. Der Medienratgeber für Familien unterstützt seit 2003 Eltern und Erziehende dabei, ihre Kinder im Umgang mit Medien zu stärken.


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