Bundesrat

Verstärkte Bekämpfung der Kinderpornografie

Der Bundesrat setzt sich für Maßnahmen zur stärkeren Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ein. In einer am 11. April 2014 gefassten Entschließung bitten die Länder daher die Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz vorzulegen und weitere Maßnahmen zu ergreifen.

11.04.2014 Pressemeldung Bundesrat

Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass es nach deutschem Recht derzeit nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen - die sie beispielsweise beim Baden, Spielen oder in der Sauna zeigen - käuflich zu erwerben oder auf andere Weise zu beziehen. Diese Bilder könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne einen schweren Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Kinder darstellen. Dem Bundesrat erscheint es daher notwendig, die kommerzielle Vermarktung von Bildern nackter Kinder zu unterbinden und den gewerbsmäßigen Handel mit solchen Aufnahmen strafrechtlich zu sanktionieren.

Plenarsitzung des Bundesrates am 11.04.2014

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