Weitere Aktenvorlage an den Landtag
Das Kultusministerium wird nach Beschluss des Kabinetts nach ordnungsgemäßem Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen einen Mitarbeiter diese Akten an den Kultusausschuss des Landtages übersenden.
09.09.2009 Pressemeldung Niedersächsisches KultusministeriumAußerdem soll zu den vorgelegten Teilen der Personalakte des Betroffenen die Vertraulichkeit aufgehoben werden, obgleich dies im Interesse der jeweiligen Bediensteten sonst sehr restriktiv gehandhabt wird. Der Landtag soll insoweit gebeten werden, die schutzwürdigen Rechte und Belange des Betroffenen besonders zu beachten. Voraussetzung für die Aufhebung der Vertraulichkeit ist, dass der Betroffene seine ausdrückliche Zustimmung dazu noch erklärt.
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