Urheberrecht

Werke für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich machen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 28. November 2014 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes gebilligt.

28.11.2014 Pressemeldung Bundesrat

Es streicht eine Befristungsregelung im Urheberrecht. Danach war es nur bis Ende dieses Jahres zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke von geringem Umfang sowie einzelne Beiträge aus Zeitschriften unter bestimmten Umständen an Schulen und Hochschulen für Unterrichts- oder Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. Dies ist nun unbefristet zulässig.

Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 28.11.2014

Ansprechpartner

Bundesrat

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