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Wie kindgerecht sind Kinder-Apps?

(red/pm) Tablet-PCs lassen sich kinderleicht bedienen und sind schon bei den Jüngsten beliebt. Kein Wunder also, dass es immer mehr Kinder-Apps gibt. Mehrere Millionen Mal verkaufen sich unterdessen erfolgreiche Kinder-Apps. Doch wie gut sind diese Apps für die Jüngsten? Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt im Rahmen des Projekts ["Verbraucherrechte in der digitalen Welt"](http://www.vzbv.de/surfer-haben-rechte.htm) untersucht.

23.08.2013 Artikel
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Das Ergebnis: Kinder-Apps sind nicht in jedem Fall auch kinderfreundlich. Viele Entwickler und Anbieter solcher Apps müssen noch ihre Hausaufgaben machen und nachbessern.

Geprüft worden waren 32 kostenlose Apps, die sich speziell an Kinder richten. Eine wichtige Erkenntnis der Untersuchung: Wo kostenlos drauf steht, muss nicht kostenlos drin sein. In einigen Fällen hält der kostenlose Spielspaß nur wenige Minuten an, dann wird ein Kauf innerhalb der App, ein sogenannter In-App-Kauf, beinahe unumgänglich. Aber auch die in den laufenden Spielbetrieb integrierten Wartezeiten - in einem Fall von bis zu sieben Stunden - dienen augenscheinlich dazu, einen In-App-Kauf zu forcieren, schreiben die Verbraucherschützer. Denn der Zukauf von vermeintlich mehr Spielspaß werde den Kindern nicht schwer gemacht: Ein Klick - und schon erfolgt die Abrechnung über die Telefonrechnung oder die Prepaid-Karte des Smartphones. Dabei variiert die Höhe der Kaufpreise für einen In-App-Kauf zwischen wenigen Cent bis in den hohen zweistelligen Euro-Bereich.

Ein weiteres Ärgernis ist die in Apps integrierte Werbung, die nicht immer deutlich genug von den Inhalten getrennt war und sogar - so das Ergebnis der Untersuchung - teilweise Inhalte zeigte, die die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen können. Entdeckt wurde unter anderem Werbung für ein Online-Casino oder einen Flirt-Chat. Auch Werbung, die sich teilweise über den gesamten Bildschirm legte, lies sich nicht immer mühelos beseitigen.

Dass Kinder-Apps bereits soziale Medien wie Facebook und Twitter einbinden, sieht der vzbv aus Datenschutzsicht besonders kritisch. Das gelte vor allem dann, wenn Kinder mit Hilfe von Belohnungen in Form virtueller Güter dazu verleitet werden sollen, eine der Anwendungen auszuführen. "Denn oft ist nicht klar, welche Daten übertragen und zu welchen konkreten Zwecken diese genutzt werden. Hinzu kommt, dass nur die Eltern in die Datenweitergabe und Datennutzung ihrer Kinder einwilligen können", sagt Carola Elbrecht, Koordinatorin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt".

Um Kinder-Apps kinderfreundlicher zu gestalten, fordert der Verband dringende Nachbesserungen: "Wir brauchen nicht nur Spielregeln für die Spieler der Apps, sondern auch für die Entwickler und Anbieter. Sie dürfen den kindlichen Spieltrieb nicht manipulieren oder finanziell ausnutzen", sagt Elbrecht. Das gelte vor allem für In-App-Kaufangebote: Wenn überhaupt, sollten sie nur in einem beschränkten reglementierten Umfang in Kinder-Apps integriert sein. Neben zwingenden Preisobergrenzen im Hinblick auf den Einzel-, aber auch den Gesamtkauf, sollten Kinder und deren Eltern die Kosten für In-App-Käufe kontrollieren, beziehungsweise die Funktion auch deaktivieren können. Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt"


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