Der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, hat bekräftigt, dass Studierende, die die Zahlung der allgemeinen Studienbeiträge von 500 Euro je Semester verweigerten, nicht immatrikuliert werden beziehungsweise exmatrikuliert würden. "Die Rechtslage ist eindeutig." Entscheidend für die Immatrikulation sei einzig und allein der Eingang der Beiträge auf dem Konto der jeweiligen Hochschule, fügte er im Hinblick auf Boykottdrohungen und die Diskussion über Treuhandkonten hinzu. Die Zahlung auf ein solches Konto sei auch nicht mit der Inanspruchnahme eines Studiendarlehens bei der Landestreuhandstelle vereinbar, weil diese ein Darlehen nur an die Hochschule direkt auszahle. Das vom Hessischen Landtag im Oktober 2006 beschlossene Studienbeitragsgesetz regele außerdem unmissverständlich, dass die Studienbeiträge vom Wintersemester 2007/2008 an erhoben werden.
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01.06.2007
Pressemeldung
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst