"Das neue Hochschulzulassungsgesetz bringt den Hochschulen mehr Freiheit bei der Auswahl der Studienbewerber. Sie können nun in Studiengängen, die aufgrund sehr hoher Nachfrage zulassungsbeschränkt sind, bis zu 80 Prozent der Bewerber nach eigenen Kriterien auswählen", sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute. Bisher war dies nur für ein Viertel der Studienplätze möglich. Der Sächsische Landtag hatte zuvor dem neuen Hochschulzulassungsgesetz zugestimmt. Die Novelle regelt die Vergabe der Studienplätze, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sind (Studiengänge mit sog. örtlichem Numerus Clausus). Das betrifft ungefähr 180 Studiengänge in Sachsen.
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10.09.2008
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus