"Wenn ein schulpflichtiges Kind einen besonderen Förderbedarf hat, ist es in der Schule am besten aufgehoben", sagte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in der heutigen (12. Juli) Landtagsdebatte zum neuen Schulgesetz. Danach sind grundsätzlich alle Kinder, die am 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig. Rückstellungen sind nicht mehr möglich. Jedes Kind werde in der ein- bis dreijährigen Eingangsphase oder in Kooperation mit den Förderzentren individuell gefördert, so die Ministerin. "Wir nehmen die Schulpflicht Ernst - und zwar als Verpflichtung der Schule, allen Kindern ab sechs Jahren gerecht zu werden."
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12.07.2007
Pressemeldung
Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein