An den Berliner Schulen ist Musike!

Der Musikunterricht ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts an Berliner Schulen. Durch die Flexibilisierung der Stundentafeln in der Sekundarstufe I ab dem Schuljahr 2006/07 haben die Schulen mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Viele Schulen werden diese Gestaltungsmöglichkeiten sogar nutzen, um den Musikunterricht zu stärken.

27.04.2006 Berlin Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Ausgangspunkt für die Änderung der Stundentafeln in der Sekundarstufe I ist die Verkürzung des Abiturs auf zwölf Jahre. Bildungssenator Klaus Böger: "Nicht je länger, desto besser. Darin sind sich die Bildungsexperten einig. Nach 13 Schuljahren haben wir aber keine besseren Abiturienten gehabt, sondern nur ältere." Deshalb führt Berlin - wie viele andere Länder auch - das Abitur nach 12 Schuljahren ein. Im Zuge der Reform des Abiturs hat die Kultusministerkonferenz (KMK) ein Mindeststundenvolumen (265 Jahreswochenstunden) definiert, das jeder Abiturient absolvieren muss. Um die zeitliche Belastung der Schülerinnen und Schüler zu begrenzen (auf 33 Wochenstunden [WS] in der Klasse 7, 33 WS in 8; 34 WS in 9; 34 WS in 10), hat die Bildungsverwaltung einen Mindeststundenumfang für Musik festgelegt - wie für andere Fächer auch. Dieser Mindeststundenumfang kann durch Profilstunden und Wahlpflichtunterricht ergänzt werden. Im Zuge der Erarbeitung eines Schulprofils und Schulprogramms entscheidet darüber jede Schule selbst: Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler und die Eltern in der jeweiligen Schulkonferenz. Böger: "Man kann nicht immer mehr Flexibilität und Eigenverantwortung der Schulen fordern und gleichzeitig alles verbindlich regeln wollen."

An der wichtigen Stellung des Musikunterrichts an Berliner Schulen wird nicht gerüttelt

  • In den Klassen 7 bis 10 sind für Kunst und Musik als Mindestumfang festgelegt:
    - Gesamtschule 8 Wochenstunden (je 2 Stunden pro Jahrgangsstufe)
    - Hauptschule 8 Wochenstunden (je 2 Stunden pro Jahrgangsstufe)
    - Realschule 12 Wochenstunden (je 3 Stunden pro Jahrgangsstufe)
    - Gymnasium 11 Wochenstunden (je 3 Stunden von 7.-9.; 2 in der 10. Jahrgangsstufe)

 

  • Der Musikunterricht kann in Eigenverantwortung der Schulen über flexibel einzusetzende Stunden (Profil- oder Wahlpflichtstunde) verstärkt werden.
  • Der Musikunterricht ist Pflicht in allen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und allen Schulformen: Die Schülerinnen und Schüler nehmen mindestens in den Klassenstufen 7 und 8 verbindlich an Kunst und Musik teil. In der Jahrgangsstufe 10 in den Gymnasien und in der Jahrgangsstufe 9 an den Gesamtschulen wählen die Schülerinnen und Schüler zwischen Musik und Kunst einen Schwerpunkt.
  • Der Wahlpflichtbereich wurde an allen Schulformen verstärkt: Jede Schule kann Schülerinnen und Schülern Musik als Neigungsfach anbieten.
  • Auch das Angebot der Berliner Schulen für Instrumentalunterricht wie auch die Bläser- oder Streicherklassen blieben in vollem Umfang erhalten.
  • Musik kann weiterhin als Abiturfach gewählt werden.

Böger: "Die musikalischen Aktivitäten an unseren Schulen sind hervorragend: Z. B. seit 52 Jahren die musischen Wochen der Berliner Schulen, die Philipp-Emanuel-Bach-Oberschule, die Georg-Friedrich-Händel-Oberschule, 15 musikbetonte Grundschulen, Chorarbeit, Big- und Rockbands, Steel-, Trommel- und Salsagruppen. Das zeigt: Die Schulen können ganz bewusst und kreativ mit ihrem Angebot umgehen und die interessierten Schülerinnen und Schüler gezielt ansprechen und fördern. Auch in der Zukunft haben Berliner Schulen eine gute Ausgangslage für jede Form der musikalischen und künstlerischen Erziehung."


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