Bayerns Kultusministerium: Übertrittszeugnis als wertvolle Entscheidungshilfe für Eltern zur Schulwahl für Kinder

Das Übertrittszeugnis erweist sich als wertvolle Entscheidungshilfe für Eltern, um die richtige Wahl der Schule für ihre Kinder zu treffen.

23.03.2007 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  1. Kinder können nach der 4. Klasse der Grundschule in drei verschiedene Schularten übertreten, nämlich Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Grundlage ist zunächst das Übertrittszeugnis. Schülerinnen und Schüler können sich aber auch im Rahmen des Probeunterrichts für den Besuch der Realschule oder des Gymnasiums qualifizieren.
  2. Die Entscheidung über die Schulart nach der 4. Jahrgangsstufe ist keine endgültige, sondern kann während des Besuchs der Hauptschule/Realschule neu getroffen werden. So gibt es z.B. die Möglichkeit des Übertritts nach der 5. und 6. Jahrgangsstufe in eine andere Schulart. Im bayerischen Schulsystem findet jeder Abschluss eine Anschlussmöglichkeit. So können z.B. Hauptschüler auf der Grundlage eines Mittleren Bildungsabschlusses im M-Zweig die FOS oder nach einer erfolgreichen beruflichen Ausbildung die BOS besuchen und so die Berechtigung zum Studium erwerben. Schüler der Realschule können mithilfe spezieller Übertrittsklassen in die Oberstufe des Gymnasiums eintreten. Die hohe Durchlässigkeit unseres Schulsystems ermöglicht es jedem Schüler, die Richtung seiner Schullaufbahn zu ändern. Die Schulen informieren die Eltern darüber eingehend im Rahmen der Informationsveranstaltungen und in persönlichen Gesprächen.
  3. Pädagogen geben nach einer intensiven Beobachtung eine fundierte Einschätzung über das Leistungsvermögen der Kinder. Damit haben die Erziehungsberechtigten ein gutes Fundament für ihre Entscheidung. Eine umfassende Beratungsarbeit über Schullaufbahnen und Anschlussmöglichkeiten im bayerischen Schulsystem dient dazu, für die Kinder die richtige Schule zu wählen.
  4. Das gegliederte Schulsystem bietet die Chance, die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Begabung und ihrer Leistungsfähigkeit individuell zu fördern.

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