Föderalismusreform: Korrekturen im Bildungsbereich bitter nötig

Bei der Föderalismusreform müsse im Bildungsbereich deutlich korrigiert und nachgebessert werden. Bund und Länder sollten auch künftig eng kooperieren, um das deutsche Bildungswesen qualitativ weiter zu entwickeln. Das haben der Bundeselternrat (BER), das Deutsche Studentenwerk (DSW), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Verband Bildung und Erziehung (VBE) heute anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags in einer gemeinsamen Presseerklärung gefordert.

29.05.2006 Pressemeldung Deutsches Studierendenwerk

"Bildung im Allgemeinen und Hochschulbildung im Besonderen sind in einer rohstoffarmen Gesellschaft der Schlüssel für die Innovationsfähigkeit eines Landes. Wir fordern die verfassungsgebenden Organe Bundestag und Bundesrat dringend auf, dafür Sorge zu tragen, dass Bund und Länder angesichts steigender Studierendenzahlen auch in Zukunft in gemeinsamer Verantwortung den Studierenden ausreichend Lehrkapazitäten und gute soziale Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen können", unterstreicht DSW-Präsident Hans-Dieter Rinkens. Nur durch gemeinsames Handeln von Bund und Ländern könne sichergestellt werden, dass die studentische Mobilität und die Freiheit der Berufswahl auch in finanzschwachen Regionen gesichert bleiben.

"Die vorliegenden Vorschläge zielen alle in die falsche Richtung", sagt der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne. "Wir brauchen eine stärkere Harmonisierung und Abstimmung zwischen Bund und Ländern – und nicht die Ausgrenzung des Bundes aus Schulen und Hochschulen. Vielfalt gibt es in unserem Bildungswesen genug." Thöne regte an, sich am Beispiel des Wegs der föderalen Schweiz zu orientieren. Vor einer Woche hatten sich gut 85 Prozent der Eidgenossen in einer Urabstimmung für eine Zusammenarbeit von Kantonen und Bund ausgesprochen – und dem Bund mehr Kompetenzen zugebilligt.

Der GEW-Vorsitzende schlägt vor, das Föderalismus-Reformpaket an fünf Punkten aufzuschnüren. Der Bund müsse auch künftig Geld für Schulen und Hochschulen geben dürfen. Modellversuche von Bund und Ländern sowie Hochschulsonderprogramme sollten auch weiterhin möglich sein. Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau solle erhalten bleiben. Thöne warnt vor einem Endlos-Ping-Pong-Spiel, wenn die geplante "abweichende Gesetzgebung" im Hochschulrecht beschlossen wird. Der GEW-Vorsitzende macht sich für den Erhalt eines einheitlichen Dienstrechts für Beamtinnen und Beamte stark: "Die geplante Zersplitterung führt zu einem Wettlauf zwischen den Ländern – mit fatalen Folgen für die Beschäftigten und das Bildungswesen."

"Der VBE setzt darauf, dass die Abgeordneten des Bundestags für den Bildungsbereich Korrekturen an der Föderalismusreform vornehmen", betont VBE-Bundesvorsitzender Ludwig Eckinger. Er hoffe insbesondere, dass es nicht zum Kooperationsverbot von Bund und Ländern komme. Die Möglichkeit für Impulsprogramme von Bund und Ländern zur forcierten Entwicklung herausgehobener Bildungsbereiche müsse bleiben. Zudem spreche sich der VBE für die Bundeskompetenz bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst aus.


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