Frankenberg: Gewinn an Kulturgütern aus dem Haus Baden

Aussagen von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg bei der Pressekonferenz am 28. September 2006:

28.09.2006 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

"Wir sind in einem komplizierten Abwägungsprozeß auch aus Sicht der Kunst zu der Ansicht gekommen, dass dieser geplante Vergleich mit dem Haus Baden Rechtssicherheit in Bezug auf so viele Kulturgüter gibt, dass wir ihn anstreben sollten.

Es ist nicht so, dass wir jetzt Kulturgüter verkaufen, etwa um den Haushalt zu sanieren. Wir wären nie auf die Idee gekommen, diese Kulturgüter zu verkaufen, wenn es nicht diese komplizierten und streitigen Rechtsverhältnisse gäbe. Dies ist also auch kein Bruch mit der Tradition des Landes, unsere Kunst- und Kulturgegenstände zu bewahren. Allerdings ist es in diesem Fall sehr zweideutig, was eigentlich dem Land gehört und was nicht.

Diese Abwägung mit einem Verlustrisiko, das sehr hoch wäre, wenn es zu Prozessen käme oder zu einem späteren schlechteren Vergleich, hat gezeigt, dass wir dadurch einen eindeutigen Gewinn auch an Kulturgütern haben, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit uns nicht gehören.

Man muss sehen: wenn das Haus Baden diese Gegenstände wie den Baldung Grien oder die Türkenbeute verkaufen würde, die eindeutig in ihrem Besitz sind, könnten wir nichts daran ändern. Unser Streben ist, diese Kulturgüter zu sichern und auf der anderen Seite einen Verkauf so zu gestalten, dass die Badische Landesbibliothek nicht in ihrer Wissenschaftlichkeit und letztlich in ihrer Existenz gefährdet ist. Bei dem, was abgegeben werden soll, sind möglicherweise auch Gegenstände, die letztlich im Streitfall gar nicht uns gehören, sondern dem Haus Baden.

Die Entscheidung über das, was veräußert werden kann, muss zwei Richtlinien folgen. Die erste ist, dass die Wissenschaftlichkeit und die wissenschaftliche Benutzbarkeit der Badischen Landesbibliothek nicht nachhaltig tangiert sein darf. Dieses Kriterium kann auch nur von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, und zwar im Benehmen mit der Badischen Landesbibliothek unter Einschaltung unseres Hauses, geklärt werden. Deshalb richten wir eine Kommission ein mit Experten unter Beteiligung des Hauses Baden, um zu prüfen, was abgegeben werden kann unter dem Gesichtspunkt, die wissenschaftliche Benutzbarkeit dieser Bibliothek nicht nachhaltig zu schädigen. Da wird es dann sicherlich ganze Pakete von Schriften geben, die man zusammenhalten muss, wenn man die Wissenschaftlichkeit nicht gefährden will.

Der zweite Gesichtspunkt ist die Frage: was ist für die badische Landesgeschichte von Bedeutung? Auch unter diesem Kriterium werden wir Werke aussuchen, zusammen mit Experten und im Benehmen mit der Badischen Landesbibliothek, und zwar ohne diejenigen, die interessiert sein könnten an dem Verkauf und davon profitieren. Wir suchen also in den Beständen Werke, von denen wir der Auffassung sind, dass sie den beabsichtigten Ertrag bringen und deren Verkauf die Bibliothek in ihrer Substanz nicht gefährden wird.

Dieses Vorgehen ist vernünftig und machbar, ohne dass die Existenz der Bestände der Badischen Landesbibliothek gefährdet wird. Und ich glaube auch, man sollte unserem Haus und den Experten dabei vertrauen."

Das Bibliotheksgut der Badischen Landesbibliothek umfasst u. a. ca. 3600 Handschriften, ca. 2000 Musikhandschriften und ca. 1300 Inkunabeln (frühe Drucke).

Auswahl von Kunstgegenständen, die nach der geplanten Vereinbarung mit dem Haus Baden in Landesbesitz übergehen sollen:


Kunsthalle Karlsruhe:
Baldung von Grien: Tafel "Markgraf Christoph I"
Ch. Amberger: der 45-jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
L.Cranach d.Ä.: Johann der Beständige
L.Cranach d.Ä. Friedrich III der Weise


Badisches Landesmuseum:
Zwei Mithrasreliefs
"Türkenbeute"
Waffensammlung
Münzsammlung
Petershausener Portal
Baldung von Grien-Fenster


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