Für Schulträger ungeeignet
"Sowohl Vertreter des Städte- und Gemeindebundes als auch des Städtetages sind mit dem VBE zusammen der Auffassung, dass der neue Schulgesetzentwurf die Schulträger vor große Probleme stellt", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW) anlässlich der heutigen VBE-Fachtagung zum Thema "Kommunale Schulentwicklung".
29.03.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRWIn der Diskussion mit etwa 100 Vertreterinnen und Vertretern aus nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden zeigte sich deutlich, dass Schulträger flexible Möglichkeiten brauchen, um vor Ort ein umfassendes wohnortnahes Schulangebot erhalten zu können. Der VBE-Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein umfassendes schulisches Angebot für eine Kommune auch ein wichtiger Standfaktor ist.
"Firmen siedeln sich nur in Kommunen an, in denen es ein gut ausgebautes Bildungsangebot für die Kinder der Angestellten gibt", so Beckmann wörtlich.
"Auch für die regionale Wirtschaft ist das Bildungsangebot wichtig. Sie braucht Nachwuchskräfte, die eine gute Vorbildung haben."
Das vom VBE vorgelegte Strukturmodell der Allgemeinen Sekundarschule wurde in diesem Zusammenhang als tragfähige Alternative zum traditionellen Schulsystem angesehen, das angesichts sinkender Schülerzahlen in vielen Kommunen mittelfristig nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Bei dem Modell der Allgemeinen Sekundarschule handelt es sich um eine organisatorische, schulrechtliche und pädagogische Einheit, in der ein Lehrerkollegium unter einem Dach für alle Schülerinnen und Schüler von Klasse 5 bis einschließlich Klasse 10 verantwortlich ist. Da es kein starres Modell ist, kann es von den Schulträgern vor Ort den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Dem Modell liegt der Gedanke zugrunde, dass Schulträger, Lehrer und Eltern am jeweiligen Ort am besten in der Lage sind zu entscheiden, welche Art der Umsetzung sie wählen wollen.
Verpflichtend ist dabei der gemeinsame Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Anschließend kann bis einschließlich Klasse 10 integriert gearbeitet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Bildungsgänge nach Klasse 6 oder 8 zu trennen.
"Die Schulträger brauchen einen gesetzlichen Rahmen, der ihnen bei ihrer Schulentwicklungsplanung mehr Flexibilität zugesteht, als dies der neue Schulgesetzentwurf tut", so Beckmann abschließend. "Wer hierbei an starren Strukturen festhalten will, nimmt in Kauf, dass Kindern kilometerweite Wege zur Schule zugemutet werden. Ziel muss aber der Erhalt eines wohnortnahes Bildungsangebots sein."
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