Ganztag kein Garant für Erhalt von Hauptschulstandorten

"Das erklärte Ziel der Landesregierung, explizit für Hauptschülerinnen und Hauptschüler etwas tun zu wollen, findet die Unterstützung des VBE. Allerdings wirft der Plan der Landesregierung, Hauptschulen durch Umwandlung in Ganztagsschulen unterstützen zu wollen, noch viele Fragen auf", erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE NRW). "Beispielsweise muss die Frage erlaubt sein, woher die Schülerinnen und Schüler kommen sollen, um die für die Klassen 7 bis 10 geforderte geregelte Zweizügigkeit zu sichern."

11.05.2006 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW

Der Erlass zur Einrichtung von Ganztaghauptschulen sieht diese geregelte Zweizügigkeit (48 Schüler) in den Klassen 7 bis 10 vor. Die aktuellen Anmeldezahlen zeigen, dass von den 20 Hauptschulen, die am 1. Februar 2006 auf Ganztagsbetrieb umgestellt haben, insgesamt 18 zumindest im 5. Jahrgang zum Teil deutlich unter dieser Schülerzahl liegen. An 12 von 20 Schulen sind darüber hinaus die Anmeldezahlen trotz Umstellung auf den Ganztagsbetrieb im Vergleich zum vergangenen Schuljahr gesunken.

"Die Landesregierung muss sich angesichts dieser Zahlen fragen lassen, ob sie den Erlass bewusst so angelegt hat, dass eine Ganztagshauptschule erst ab dem 7. Jahrgang eine gesicherte Zweizügigkeit nachweisen muss, weil sie damit rechnet, dass ausreichend Schülerinnen und Schüler von der Realschule zur Hauptschule wechseln müssen", so Beckmann weiter. "Das stünde dann aber im krassen Widerspruch zu der erklärten Absicht der Landesregierung, mehr Durchlässigkeit nach oben schaffen und die Zahl der so genannten Absteiger reduzieren zu wollen."

Der neue Schulgesetzentwurf sieht vor, dass am Ende eines jedes Schuljahres überprüft werden soll, welche Kinder in den nächst höheren Bildungsgang, also z.B. von der Haupt- in die Realschule wechseln sollen. Er sieht auch vor, dass die Schule ihre Arbeit so auszurichten hat, dass die Versetzung der Regelfall ist. Die Zahl der Sitzenbleiber zu reduzieren und mehr Schülerinnen und Schüler zu möglichst hohen Bildungsabschlüssen verhelfen zu wollen, hält der VBE für ehrenwerte Ziele der Bildungspolitik.

"Angesichts der oben geschilderten Situation gewinnt man allerdings den Eindruck, als glaubte die Landesregierung ihren eigenen Worten nicht", so Beckmann weiter. "Die Schülerzahl in den Hauptschulen in NRW erhöht sich durch zurückgestufte Realschüler an machen Standorten im Verlauf der Sekundarstufe I um 30, 50 oder sogar mehr als 80 Prozent. Wenn das auch weiterhin so bleiben soll, um das Projekt Ganztagshauptschule zu sichern, steht dies im Widerspruch zu den im Schulgesetz formulierten Absichten."

Der VBE fordert die Landesregierung auf, ihre weiteren Pläne für den Umgang mit Ganztagsstandorten offen zu legen. Darauf haben Eltern, Lehrer und Schüler ein Recht. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der Ganztagsbetrieb auch langfristig gesichert ist. Insbesondere muss die Landesregierung deutlich machen, ob es Absprachen mit den Schulträgern gibt, Anmeldungen zum Beispiel durch gezielte Schließungen von Halbtagshauptschulen auf Ganztagsschulen zu lenken. Dies hätte dann zur Folge, dass die Zahl der Hauptschulstandorte noch schneller als erwartet sinken würde.


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