Kleine Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes sichert modernes Studium in Sachsen
Mit einer kleinen Novelle wird das Sächsische Hochschulgesetz modernisiert. Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Entwurf der Sächsischen Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Barbara Ludwig, zugestimmt, der nun an den Landtag weitergeleitet wird.
28.06.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusBei der Gesetzesänderung geht es darum, den Anforderungen des Bologna-Prozesses gerecht zu werden: eine hohe Qualität des Studiums und eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu gewährleisten.
Mit der kleinen Novelle wird die Einführung der Abschlüsse "Bachelor" (erster berufsqualifizierender Abschluss nach sechs bis acht Semestern Studienzeit) und "Master" (darauf aufbauender Abschluss nach zwei bis vier Semestern Studienzeit) gesetzlich festgeschrieben. Zudem werden auch die so genannte Modularisierung der Studiengänge und die Einführung eines Leistungspunktesystems in das Hochschulgesetz aufgenommen. Sachsen ist damit eines der ersten Bundesländer, das diese Regelungen im Gesetz verankert.
Um die Hochschulautonomie zu stärken, werden die Prüfungs- und Studienordnungen nichtstaatlicher Studiengänge zukünftig von den Rektoratskollegien der Hochschulen genehmigt.
Der Bologna-Prozess soll bis zum Jahre 2010 einen modernen europäischen Hochschulraum schaffen. Vertreterinnen und Vertreter aus über 40 Signatarstaaten haben sich auf folgende Maßnahmen geeinigt: Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung aller Studienangebote durch Modularisierung, die Einführung eines Leistungspunktsystems und die Vergabe eines Diploma Supplements, welches den individuellen Studienweg jedes Hochschulabsolventen nachzeichnet.
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