Neue Regelungen bei den Noten

Bildungsminister Holger Rupprecht teilt mit, dass es ab sofort Änderungen bei der Gewichtung der zentralen Vergleichsarbeiten in der 6. Jahrgangsstufe sowie bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten geben wird. Beides hatte der Minister bereits zu Beginn des Schuljahres als Neuerungen angekündigt.

03.11.2008 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Die Gewichtung der zentralen Vergleichsarbeiten in Mathematik und Deutsch (ZVA 6) für die Halbjahreszeugnisse der 6. Klassen, die zur Eignungsfeststellung für eine weiterführende Schule zusammen mit dem Probeunterricht zum vergangenen Schuljahr eingeführt wurden, wird verringert. Diese Änderung ist das Ergebnis ausführlicher Diskussionen insbesondere auch mit dem Landesschulbeirat.

"Das neue Eignungsverfahren zur Aufnahme an Gymnasien hat sich im ersten Durchlauf prinzipiell bewährt", so Bildungsminister Rupprecht. "Mit der Absenkung der Gewichtung der ZVA 6 nehmen wir jedoch die Sorgen vieler Eltern auf, die befürchten, dass die Schulkarriere ihrer Kinder zu sehr von der Tagesform beim Schreiben dieser Arbeiten abhängt."

Künftig geht das Ergebnis der zentralen Vergleichsarbeit mit 20 Prozent in die Halbjahresnote ein. Die ZVA 6 behält damit einen höheren Stellenwert als die übrigen schriftlichen Leistungen, die mit weiteren 20 Prozent bewertet werden. Insgesamt 60 Prozent der Halbjahresnote in Mathematik und Deutsch ergeben sich durch sonstige, etwa mündliche, Leistungen. Zuvor waren die ZVA 6-Ergebnisse mit 40 Prozent im Halbjahreszeugnis gewertet worden.

Änderungen bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens ergeben sich, wenn die Schulen dies wünschen. Zukünftig sollen das Arbeits- und Sozialverhalten zum Schulhalbjahr in den Jahrgangsstufen 3 bis 9 nur noch dann benotet werden, wenn die Schulkonferenz einschließlich der dort vertretenen Mehrheit der Lehrkräfte dies im Rahmen der schulischen Selbstständigkeit beschließt. Auch mit dieser Maßnahme wird auf zahlreiche Wünsche aus den Schulen reagiert. Die Benotungen zum Schuljahresende bzw. in der Jahrgangsstufe 10 nur zum Halbjahr bleiben von der Änderung unberührt.


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